Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Durch die Praxis würden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte – und nun auch in letzter Instanz unterlag.
Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht vor, dass für Zwischenfälle im Stadionbereich die Vereine haften. Jena, damals noch in der dritten Liga, soll für Störungen von zwei Heimspielen und einer Auswärtspartie im Jahr 2018 insgesamt knapp 25.000 Euro zahlen. Vor dem zuständigen Schiedsgericht war der Verein unterlegen. Mit der Entscheidung des BGH hat dieser Schiedsspruch nun Bestand.
Carl Zeiss Jena reagiert mit Unverständnis
Der unterlegene FC Carl Zeiss Jena hat mit Unverständnis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Vereinen bei Fehlverhalten ihrer Fans reagiert. "Wir müssen uns jetzt das Urteil ansehen und entscheiden, ob es wert ist, da noch mal das Bundesverfassungsgericht anzufragen", sagte Chris Förster, der Geschäftsführer des Fußball-Regionalligisten, am Donnerstag. "Unsere Argumentation war ja, dass wir für etwas bestraft werden, wofür wir nichts können. Und jetzt hat der BGH erklärt, dass es keine Strafe ist, sondern präventiven Charakter hat."
Von einer Kollektivstrafe spricht man, wenn ein Sportgericht einen Club beispielsweise nach Fan-Krawallen dazu verurteilt, Spiele vor leeren Zuschauer-Blöcken oder gar im leeren Stadion auszutragen. Dann müssen auch friedliche Anhänger die Konsequenzen eines Fehlverhaltens anderer tragen. Das Thema ist seit vielen Jahren ein Politikum in den Auseinandersetzungen zwischen der organisierten Fanszene und dem Deutschen Fußball-Bund.
Fans protestieren wegen Kollektivstrafen
Die regelmäßig durch das DFB-Sportgericht verhängten Strafen stoßen bei den Fans seit vielen Jahren immer wieder auf Protest. "Mit Blick auf die Fanszenen sprechen wir von einer Vielzahl junger Menschen, und die allermeisten haben ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl", erklärte Michael Gabriel, Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) in Frankfurt/Main. "Das wird durch das spezifische Strafensystem im Fußballsport regelmäßig herausgefordert, zum Beispiel wenn große Gruppen von Fans für das Fehlverhalten einzelner bestraft werden, die sogenannten Kollektivstrafen."