Die Achtelfinalbegegnung zwischen dem 1. FC Köln und dem Hamburger SV entwickelte sich zu einem echten Pokal-Krimi. Eigentlich gingen die Geißböcke als klare Favoriten gegen die in der zweiten Bundesliga zuletzt strauchelnden Hanseaten. Im Laufe der Partie ließen die Rheinländer jedoch einige hochprozentige Chancen liegen, die Hamburger brachten das Spiel zusehends unter ihre Kontrolle.
In einer turbulenten Verlängerung retteten sich die Kölner buchstäblich in letzter Minute ins Elfmeterschießen. Spätestens ab da wurde es kurios.
Beim Stand von 3:4 trat Kölns Florian Kainz als fünfter Schütze für die Geißböcke an den Elfmeterpunkt. Der Ball ging ins Netz – doch zählte der Treffer nicht. Schiedsrichter Daniel Schlager pfiff die Partie ab, die Hanseaten jubelten. Die Kölner standen sichtlich verdutzt auf dem Rasen.
Regelwidrige Doppelberührung
Der Grund: Kainz war bei der Ausführung des Elfmeters leicht weggerutscht und hatte den Ball zuerst mit dem Standbein berührt, bevor er zum vermeintlichen Ausgleich traf. Eine regelwidrige Doppelberührung. Im DFB-Regelwerk heißt es: "Der Elfmeter ist abgeschlossen, wenn sich der Ball nicht mehr bewegt, er aus dem Spiel ist oder der Schiedsrichter das Spiel wegen eines Vergehens unterbricht. Der Elfmeterschütze darf den Ball kein zweites Mal spielen."
Genau das passierte allerdings dem Österreicher. In dem Fall "wird dieser Elfmeter als verschossen gewertet und der Elfmeterschütze verwarnt". Der Unparteiische lag also goldrichtig. Dem HSV gelang folgerichtig der vierte Einzug ins Viertelfinale innerhalb von acht Jahren.
Quellen: dpa; "ran.de"; DFB-Regelwerk