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Klage abgewiesen 15 Punkte in zehn Monaten: Schalke-Profi muss Führerschein abgeben

Schalke Profi Führerschein
Nach Angaben des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts sei der Spieler des FC Schalke mit Tempo 120 in der Düsseldorfer Innenstadt geblitzt worden.
© Heinz-Dieter Falkenstein/ / Picture Alliance
Ein Spieler des FC Schalke 04 hat vor Gericht vergeblich gegen den Entzug seines Führerscheins geklagt. Der zuständige Richter sprach von einem Fahrverhalten, das "unser aller Sicherheit gefährdet" und empfahl dem Profi, sich um einen neuen Führerschein zu bemühen.

Ein Fußballprofi des FC Schalke 04 ist aufgrund mehrerer Verkehrsdelikte vorerst seinen Führerschein los. Der Spieler klagte vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf vergeblich gegen den Entzug seines Führerscheins. Das Gericht wies seine Klage am Mittwoch ab. Der Spieler sei "in einer Weise gefahren, die unser aller Sicherheit gefährdet", sagte der Richter. Es sei äußerst ungewöhnlich, dass jemand in nur zehn Monaten 14 Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister anhäufe. Die Behörden hätten seinen Führerschein auch schon früher einkassieren können. Der Nationalspieler sollte sich medizinisch-psychologisch begutachten lassen.

Spieler beteuert vor Gericht seine Unschuld

Weil er trotz mehrfacher Aufforderung das Ergebnis der Prüfung seiner Fahrtauglichkeit nicht vorlegte, hatte ihm die Straßenverkehrsbehörde den Führerschein entzogen. Dagegen klagte er. Sein Rechtsanwalt sagte am Mittwoch, sein Mandant habe in den meisten Fällen gar nicht am Steuer gesessen, sondern Bekannte. Diese könnten das auch bezeugen. Doch das Gericht wies darauf hin, dass der Fußballer gegen keinen der zwölf Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt und insgesamt vier Monate Fahrverbot hingenommen habe. Inzwischen seien diese Bescheide rechtskräftig. Die Fotos, die bei den Tempoverstößen gemacht wurden, wiesen zudem eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Kläger auf. "Zumindest saß da keine blonde langhaarige Frau am Steuer", sagte der Richter und empfahl dem Fußballer, sich lieber um eine neuen Führerschein zu bemühen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

fk DPA

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