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  • Erbe: So vererben Eltern richtig an ihre Kinder

Vererben und Erbschaftssteuern Zehn Tipps, damit Eltern ihre Kinder nicht gutgemeint ums Erbe bringen

  • von Ann-Christin Baßin
So sollte ein Testament unter Ehepartnern aussehen.
So sollte ein Testament unter Ehepartnern aussehen.
Das Testament unter Ehepaaren
Beim sogenannten Berliner Testament handelt es sich um ein Testament, das zwei Eheleute gemeinsam verfassen. Darin ist geregelt, dass sie sich im Todesfall gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Erst wenn auch der zweite Partner gestorben ist, wird ein Dritter zu dessen Erbe. Diesen haben die beiden Eheleute zu ihren Lebzeiten noch gemeinsam ausgesucht und in das Berliner Testament eingetragen. Normalerweise sind das die gemeinsamen Kinder des Paares. Vorteile: Die Partner sichern sich finanziell gegenseitig ab, das Geld bleibt in der Familie und in Patchworkfamilien können auf diese Weise auch die Stiefkinder erben.
Ein solches Testament birgt aber auch Fallstricke, besonders, wenn es nicht individuell an die aktuelle Lebenssituation angepasst wird. Normalerweise kann das Berliner Testament nach dem Tod eines Partners nicht mehr verändert werden. Es sei denn, die Eheleute haben einige Extraklauseln hineingeschrieben. Dann darf der Witwer oder die Witwe alles ändern. Man kann auch festlegen, dass sich zwar die Erbquoten ändern dürfen, nicht jedoch der Kreis der Erben.
Ein weiterer Nachteil droht durch eine hohe Erbschaftssteuer. Hinterlässt ein Paar ein beträchtliches Vermögen, so kassiert der Fiskus zweimal ab: Zuerst zahlt der länger lebende Partner Erbschaftssteuer, nach seinem Tod noch einmal die Kinder.  Ein "normales" Testament ist jederzeit widerrufbar und lässt dem Verfügenden alle Freiheiten. Es muss handschriftlich verfasst werden, mit Ort, Datum und Unterschrift.
Mit einem Erbvertrag kann man bereits zu Lebzeiten verbindlich bestimmen, wer Erbe werden und etwas aus dem Nachlass erhalten soll. Landwirte und selbstständige Handwerker regeln dadurch oft die Nachfolge. Trotzdem hat der Erblasser danach das Recht, frei über sein Vermögen zu bestimmen, solange er lebt.
© Getty Images
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Vier von zehn Deutschen planen, mindestens 100.000 Euro zu vererben. Über die Hälfte der Nachlässe in Deutschland sind Immobilien. So vererben Sie, ohne dass die Angehörigen nachher aufeinander losgehen. 

"Nach mir die Sintflut" - das ist eine weit verbreitete Ansicht, wenn es darum geht, was aus dem mühsam Angesparten werden soll. Die Entscheidung, wem Sie was vererben, kann Ihnen niemand abnehmen. Und eine Ideallösung für die Regelung des Nachlasses gibt es nicht. Vielmehr geht es darum, Ihre eigenen Lebensumstände zu berücksichtigen. Falls Sie bestimmte Personen im Erbfall bevorzugen wollen, sollten Sie über ein Testament nachdenken.

Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu bösem Blut unter Familienangehörigen. Ein Testament sorgt für Ordnung und lässt keinen Raum für persönliche Interpretationen. Was viele Menschen nicht wissen: Sie können Ihren Besitz auch schon zu Lebzeiten "verteilen". Aber auch hier gilt: Behalten Sie Ihre Finanzen im Überblick und verschenken Sie nicht mehr, als Sie besitzen. Ansonsten reicht schon ein kleiner Unfall aus, um Ihre eigene Finanzplanung ins Wanken zu bringen. Immerhin wollen Sie Ihren Lebensabend doch genießen. Zehn Tipps damit das auch funktioniert.

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So sollte ein Testament unter Ehepartnern aussehen.
Wer sich liebt, schenkt sich das Erbe  Steht nur einer der Partner im Grundbuch, gibt es mehrere Wege, den anderen steuerfrei „mit ins Boot zu holen“: Durch eine teilweise Schenkung wird er Miteigentümer. Übereignet der Besitzer die komplette Immobilie, kann der Beschenkte das Haus nach dem Tod des Partners sofort verkaufen, während er sonst als Erbe noch zehn Jahre darin wohnen müsste, um steuerfrei aus der Sache rauszukommen. Beispiel: Ein Haus hat einen Verkehrswert von 800.000 Euro. Abzüglich des Ehegatten-Freibetrags von 500.000 Euro blieben noch 300.000 Euro zu versteuern. Bei Steuerklasse I und 11 Prozent macht das 33.000 Euro. Eine stolze Summe!
Wie Eltern gerecht vererben können  Wenn mehrere Geschwister gemeinsam ein Haus erben, ist der Zwist oft schon vorprogrammiert. Das Elternhaus verkaufen und den Erlös durch drei teilen, wäre das Beste. Was aber, wenn ein Erbe das Haus in der Familie halten möchte, der andere selbst darin wohnen will und der Dritte auf einen Verkauf drängt? In der Nähe von Scharbeutz (Schleswig-Holstein) steht eine Villa direkt am Ostseestrand seit 25 Jahren leer und verfällt, weil sich auch die Erbengemeinschaft der zweiten Generation nicht einigen kann. Eine Einigung ist jedoch notwendig, damit eine Erbengemeinschaft handlungsfähig wird. In solchen Fällen hilft ein Mediator oder ein Fachanwalt. Um Streit zu vermeiden, können Sie als Erblasser zeitig einen Testamentsvollstrecker einsetzen, Vermächtnisse bestimmen oder eine Teilungsanordnung treffen. Zum Testamentsvollstrecker können Sie jeden Menschen Ihres Vertrauens machen. Dieser setzt dann Ihre Wünsche durch – notfalls auch gegen die Interessen der Erben. Mit einem Vermächtnis oder einer Teilungsanordnung legen Sie genau fest, wer was aus Ihrem Nachlass erhält. Damit können Sie Streit zwischen den Erben vermeiden.
Der Verkehrswert einer Immobilie lässt sich ohne Gutachter schwer feststellen.
So berechnet sich der Steuerfreibetrag auf das Erbe einer Immobilie
Das Haus an die Kinder überschreiben - So umgehen Sie Fallstricke  Wohl fast jeder kennt Geschichten, in denen Kinder vorzeitig das Erbe ihrer Eltern durchgebracht haben und diese dann im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sind. Manch einer will seinen Kindern gern unter die Arme greifen und seine Immobilien zu Lebzeiten an den Nachwuchs überschreiben. Dann muss er einen sogenannten Übertragungsvertrag aufsetzen. Anders bei einer Schenkung kann die Übertragung eines Hauses an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Der Schenker sichert sich auf diese Weise ab, verlangt z.B. Hilfe im Pflegefall oder er räumt sich ein lebenslanges Wohnrecht ein. Vermieten darf er das Haus dann aber nicht, außer der Notarvertrag sieht dies ausdrücklich vor. Darin sollte klar geregelt werden, an welchen Räumen das Wohnrecht besteht, wer welche Kosten trägt und ob der Begünstigte nur mit seiner Familie dort wohnen oder die Räume auch anderen Personen überlassen darf.  Der Vertrag, mit dem Sie das Haus an das Kind überschreiben, muss notariell beurkundet werden. Es erfolgt eine Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Bei einer Eigentumsübertragung von Immobilien wird die Grundsteuer fällig.   Verheiratete dürfen das Haus dem Partner zum Nulltarif überschreiben (abgesehen von Notarkosten), sogar wenn dieses mehr als 500.000 Euro wert ist. Wenn Sie ein Haus besitzen, ist es gut, sich schon frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wem Sie das Haus überlassen wollen. Steuerliche Vorteile bietet Ihnen die Hausüberschreibung schon zu Lebzeiten. Auch Streit unter den Erben können Sie so vermeiden. Da das Überschreiben eines Hauses aber auch einige juristische Fallen mit sich bringt, ist es sinnvoll, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Große Vermögen zu erben, kann einen arm machen.  Wenn der Wert der Immobilie den Freibetrag übersteigt, hilft eine Schenkung. Geht es z.B. um ein Mehrfamilienhaus oder eine große Villa, so kann der Besitzer sein Haus zu Lebzeiten in Etappen verschenken, damit der Begünstigte Steuern spart. Der Beschenkte kann seinen Freibetrag nämlich alle zehn Jahre erneut nutzen. Aber Vorsicht: Wer etwas weggibt, sollte sicher sein, dass er darauf verzichten kann und im Alter gut abgesichert ist. Machen Sie sich am besten bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar schlau, ob in Ihrem Falle eine Schenkung oder eine Erbschaft günstiger wäre.
Pflege – Wo ist das Geld sicher vor dem Zugriff des Staates?  Grundsätzlich kann jeder Schenker die Rückgabe seines Geschenks – also auch einer Immobilie – verlangen, wenn er nicht mehr genug Geld zum Leben hat. Dazu zählt auch die Finanzierung im Pflegefall. Wenn Eltern nicht mehr selbst für ihre Heimkosten aufkommen können, springt zunächst das Sozialamt ein. Es holt sich die Kosten jedoch von den Kindern zurück. Haben die kein Geld, kann das Amt sogar die geerbte Immobilie zurückfordern, um damit die Pflegekosten zu decken. Aber nur, wenn die junge Familie nicht selbst darin wohnt. Liegt die Schenkung allerdings zehn Jahre zurück, hat das Sozialamt keine Handhabe mehr.  Zudem steht Alleinstehenden ein Selbstbehalt von 1800, Verheirateten in Höhe von 3240 Euro zu, den das Sozialamt nicht antasten darf. Soll der Staat die Immobilie nicht einsacken, ist eine Pflegeversicherung unverzichtbar.
Alternativen zur zweifelhaften Sterbegeldversicherung  Viele Menschen wollen für ihre Bestattung finanziell vorsorgen und vermeiden, dass Angehörige ihre Beerdigung bezahlen müssen. Denn schnell kommt eine Summe von 5000 Euro oder mehr zusammen. Daher schließen sie eine Sterbegeldversicherung ab. Stirbt der Versicherte, zahlen die Anbieter die vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Sterbegeldversicherungen sind eigentlich Kapitallebensversicherungen und nicht zu empfehlen. Der Grund: Nur ein Teil der eingezahlten Beiträge wird gespart, der Rest geht für Verwaltungskosten und für den Risikoschutz drauf. Da die meisten Menschen bei Abschluss der Versicherung über 65 Jahre alt sind, fällt die Gesundheitsprüfung oft zu ihrem Nachteil aus. Manchmal wird eine Wartezeit von bis zu 36 Monaten verlangt. Stirbt der Versicherungsnehmer während dieser Zeit, wird die Versicherungssumme entweder gar nicht oder nur anteilig ausgezahlt. Eine Sterbegeldversicherung ist zu teuer. Wer Geld für die eigene Beerdigung hinterlassen möchte, sollte sich lieber schon in jüngeren Jahren für eine günstigere Risikolebensversicherung entscheiden oder regelmäßig einen bestimmten Betrag auf ein Extrakonto einzahlen. So kommt im Laufe der Jahre die notwendige Summe ganz nebenbei zusammen.
Für den Ernstfall vorgedacht: Vorlagenbücher  Bevor man sein Testament schreibt, sollte man sich umfassend informieren. Viele Menschen sind unsicher, weil sie sich als Laien auf kompliziertem Rechtsgebiet bewegen. Hinzu kommt, dass die meisten sich nicht gern mit dem eigenen Ableben beschäftigen. Ein Fehler im Letzten Willen kann allerdings schwerwiegende Folgen haben. Im Buchhandel gibt es zahlreiche Ratgeber zu diesem Thema, sogar mit Mustern und Vorlagen zum kostenlosen Download, die wertvolle Hilfestellungen für ein rechtskräftiges Dokument geben. So bürden Sie Ihren Angehörigen nicht die gesamte Last der Nachlassverwaltung auf. Oft gehen die Vorlagen über die Erbschaft hinaus und führen gleichsam wie eine Checkliste durch Patientenverfügungen, Generalvollmachten bis zum Testament. 
  • Erbfolge
  • Erbschaftssteuer
  • Erbschaft
  • Erbschaftsstreit
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