
Wer sich liebt, schenkt sich das Erbe
Steht nur einer der Partner im Grundbuch, gibt es mehrere Wege, den anderen steuerfrei „mit ins Boot zu holen“: Durch eine teilweise Schenkung wird er Miteigentümer. Übereignet der Besitzer die komplette Immobilie, kann der Beschenkte das Haus nach dem Tod des Partners sofort verkaufen, während er sonst als Erbe noch zehn Jahre darin wohnen müsste, um steuerfrei aus der Sache rauszukommen. Beispiel: Ein Haus hat einen Verkehrswert von 800.000 Euro. Abzüglich des Ehegatten-Freibetrags von 500.000 Euro blieben noch 300.000 Euro zu versteuern. Bei Steuerklasse I und 11 Prozent macht das 33.000 Euro. Eine stolze Summe!
Steht nur einer der Partner im Grundbuch, gibt es mehrere Wege, den anderen steuerfrei „mit ins Boot zu holen“: Durch eine teilweise Schenkung wird er Miteigentümer. Übereignet der Besitzer die komplette Immobilie, kann der Beschenkte das Haus nach dem Tod des Partners sofort verkaufen, während er sonst als Erbe noch zehn Jahre darin wohnen müsste, um steuerfrei aus der Sache rauszukommen. Beispiel: Ein Haus hat einen Verkehrswert von 800.000 Euro. Abzüglich des Ehegatten-Freibetrags von 500.000 Euro blieben noch 300.000 Euro zu versteuern. Bei Steuerklasse I und 11 Prozent macht das 33.000 Euro. Eine stolze Summe!
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