
Pflege – Wo ist das Geld sicher vor dem Zugriff des Staates?
Grundsätzlich kann jeder Schenker die Rückgabe seines Geschenks – also auch einer Immobilie – verlangen, wenn er nicht mehr genug Geld zum Leben hat. Dazu zählt auch die Finanzierung im Pflegefall. Wenn Eltern nicht mehr selbst für ihre Heimkosten aufkommen können, springt zunächst das Sozialamt ein. Es holt sich die Kosten jedoch von den Kindern zurück. Haben die kein Geld, kann das Amt sogar die geerbte Immobilie zurückfordern, um damit die Pflegekosten zu decken. Aber nur, wenn die junge Familie nicht selbst darin wohnt. Liegt die Schenkung allerdings zehn Jahre zurück, hat das Sozialamt keine Handhabe mehr.
Zudem steht Alleinstehenden ein Selbstbehalt von 1800, Verheirateten in Höhe von 3240 Euro zu, den das Sozialamt nicht antasten darf. Soll der Staat die Immobilie nicht einsacken, ist eine Pflegeversicherung unverzichtbar.
Grundsätzlich kann jeder Schenker die Rückgabe seines Geschenks – also auch einer Immobilie – verlangen, wenn er nicht mehr genug Geld zum Leben hat. Dazu zählt auch die Finanzierung im Pflegefall. Wenn Eltern nicht mehr selbst für ihre Heimkosten aufkommen können, springt zunächst das Sozialamt ein. Es holt sich die Kosten jedoch von den Kindern zurück. Haben die kein Geld, kann das Amt sogar die geerbte Immobilie zurückfordern, um damit die Pflegekosten zu decken. Aber nur, wenn die junge Familie nicht selbst darin wohnt. Liegt die Schenkung allerdings zehn Jahre zurück, hat das Sozialamt keine Handhabe mehr.
Zudem steht Alleinstehenden ein Selbstbehalt von 1800, Verheirateten in Höhe von 3240 Euro zu, den das Sozialamt nicht antasten darf. Soll der Staat die Immobilie nicht einsacken, ist eine Pflegeversicherung unverzichtbar.
© Getty Images