
So berechnet sich der Steuerfreibetrag auf das Erbe einer Immobilie
Immobilien geerbt? Das will der Staat davon ab haben.
Jedem Erben einer Immobilie steht ein Freibetrag zu. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, bei Kindern sind es jeweils 400.000 Euro. Innerhalb dieses Rahmens können Sie erben, ohne dass Steuern anfallen. Die Furcht, eine Immobilie verkaufen zu müssen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können, ist in den meisten Fällen unbegründet. Erst wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind, greifen die unterschiedlichen Steuersätze für den restlichen Wert der Immobilie. Bei Ehepartnern und Kindern ist das Steuerklasse I, das macht zwischen 7 und 30 Prozent Steuer, je nach Höhe des Vermögens. Bei entfernteren Verwandten, z.B. bei Geschwistern, Nichten und Neffen sind nur 20.000 Euro steuerfrei. Bei ihnen greift der Staat stärker zu. Sie gehören zur Steuerklasse II und zahlen für den Restbetrag zwischen 15 und 43 Prozent Erbschaftssteuer.
Jedem Erben einer Immobilie steht ein Freibetrag zu. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, bei Kindern sind es jeweils 400.000 Euro. Innerhalb dieses Rahmens können Sie erben, ohne dass Steuern anfallen. Die Furcht, eine Immobilie verkaufen zu müssen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können, ist in den meisten Fällen unbegründet. Erst wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind, greifen die unterschiedlichen Steuersätze für den restlichen Wert der Immobilie. Bei Ehepartnern und Kindern ist das Steuerklasse I, das macht zwischen 7 und 30 Prozent Steuer, je nach Höhe des Vermögens. Bei entfernteren Verwandten, z.B. bei Geschwistern, Nichten und Neffen sind nur 20.000 Euro steuerfrei. Bei ihnen greift der Staat stärker zu. Sie gehören zur Steuerklasse II und zahlen für den Restbetrag zwischen 15 und 43 Prozent Erbschaftssteuer.
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