
Wie Eltern gerecht vererben können
Wenn mehrere Geschwister gemeinsam ein Haus erben, ist der Zwist oft schon vorprogrammiert. Das Elternhaus verkaufen und den Erlös durch drei teilen, wäre das Beste. Was aber, wenn ein Erbe das Haus in der Familie halten möchte, der andere selbst darin wohnen will und der Dritte auf einen Verkauf drängt? In der Nähe von Scharbeutz (Schleswig-Holstein) steht eine Villa direkt am Ostseestrand seit 25 Jahren leer und verfällt, weil sich auch die Erbengemeinschaft der zweiten Generation nicht einigen kann. Eine Einigung ist jedoch notwendig, damit eine Erbengemeinschaft handlungsfähig wird. In solchen Fällen hilft ein Mediator oder ein Fachanwalt. Um Streit zu vermeiden, können Sie als Erblasser zeitig einen Testamentsvollstrecker einsetzen, Vermächtnisse bestimmen oder eine Teilungsanordnung treffen. Zum Testamentsvollstrecker können Sie jeden Menschen Ihres Vertrauens machen. Dieser setzt dann Ihre Wünsche durch – notfalls auch gegen die Interessen der Erben. Mit einem Vermächtnis oder einer Teilungsanordnung legen Sie genau fest, wer was aus Ihrem Nachlass erhält. Damit können Sie Streit zwischen den Erben vermeiden.
Wenn mehrere Geschwister gemeinsam ein Haus erben, ist der Zwist oft schon vorprogrammiert. Das Elternhaus verkaufen und den Erlös durch drei teilen, wäre das Beste. Was aber, wenn ein Erbe das Haus in der Familie halten möchte, der andere selbst darin wohnen will und der Dritte auf einen Verkauf drängt? In der Nähe von Scharbeutz (Schleswig-Holstein) steht eine Villa direkt am Ostseestrand seit 25 Jahren leer und verfällt, weil sich auch die Erbengemeinschaft der zweiten Generation nicht einigen kann. Eine Einigung ist jedoch notwendig, damit eine Erbengemeinschaft handlungsfähig wird. In solchen Fällen hilft ein Mediator oder ein Fachanwalt. Um Streit zu vermeiden, können Sie als Erblasser zeitig einen Testamentsvollstrecker einsetzen, Vermächtnisse bestimmen oder eine Teilungsanordnung treffen. Zum Testamentsvollstrecker können Sie jeden Menschen Ihres Vertrauens machen. Dieser setzt dann Ihre Wünsche durch – notfalls auch gegen die Interessen der Erben. Mit einem Vermächtnis oder einer Teilungsanordnung legen Sie genau fest, wer was aus Ihrem Nachlass erhält. Damit können Sie Streit zwischen den Erben vermeiden.
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