Grundsteuerreform
Mit diesen Tipps bewahren Sie den Überblick bei der Grundsteuererklärung

Einfamilienhaus an Einfamilienhaus in einem Vorort
Verlängerte Abgabefrist: Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer die Steuererklärung für die Grundsteuer abgeben
© IMAGO / Hans Blossey

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Bis spätestens zum 31. Januar 2023 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine gesonderte Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Der stern erklärt, was Sie alles für die Grundsteuererklärung benötigen.

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