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Grundsteuerreform Mit diesen Tipps bewahren Sie den Überblick bei der Grundsteuererklärung

Einfamilienhaus an Einfamilienhaus in einem Vorort
Verlängerte Abgabefrist: Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer die Steuererklärung für die Grundsteuer abgeben
© IMAGO / Hans Blossey
Bis spätestens zum 31. Januar 2023 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine gesonderte Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Der stern erklärt, was Sie alles für die Grundsteuererklärung benötigen.

Inhaltsverzeichnis

In Deutschland steht die aufwendigste Rechnung seit Jahrzehnten an: Wegen der Grundsteuerreform werden 36 Millionen Grundstücke samt Häusern, Wohnungen sowie forst- und landwirtschaftliche Betriebe neu bewertet. Die Eigentümer müssen dafür eine gesonderte Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Und hierbei steckt der Teufel im Detail: Denn weil die Reform bundesweit uneinheitlich umgesetzt wird, werden je nach Bundesland andere Daten verlangt. Trotzdem müssen Eigentümer sich durchkämpfen, denn wer zu spät abgibt, muss mit einem Säumniszuschlag rechnen.

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