Den öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF drohen nach Informationen des stern durch die Hartz-IV-Reform Gebührenausfälle in Milliardenhöhe. Nach dem neuen Rundfunk-Staatsvertrag, der am 1. April in Kraft treten soll, können sich Empfänger von Arbeitslosengeld II fast ausnahmslos von der TV- und Radiogebühr befreien lassen. Bislang war das nur Sozialhilfeempfängern möglich.
Künftig könnten sich bis zu 1,65 Millionen Haushalte zusätzlich von der Gebühr befreien lassen, wie Hochrechnungen der Zahlen aus dem Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB, einer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit, ergeben. ARD und ZDF drohen auf Grundlage der ab April geplanten Gebühr von monatlich 17,03 Euro so Jahresausfälle von 200 bis 300 Millionen Euro. Bezogen auf die knapp vierjährige Gebührenperiode der Öffentlich-Rechtlichen würden die Sender über eine Milliarde Euro weniger einnehmen.
Unklar sei noch, ob und wie viele der 1,65 Millionen Hartz-IV-Empfänger vorübergehend doch Gebühren zahlen müssen, weil sie zusätzlich zu dem Arbeitslosengeldregelsatz Zuschläge erhalten. Weder das IAB noch das Wirtschaftsministerium oder die Gebühreneinzugszentrale GEZ konnten hierfür Prognosen liefern.
Derzeit sind rund drei Millionen Haushalte von der Rundfunkgebühr befreit. Die ARD kassiert jährlich knapp 4,9 Milliarden Euro an Gebühren, das ZDF fast 1,6 Milliarden.