Zwei Termine sollten Sie sich vor dem Abflug in den Süden geben lassen: einen bei Ihrer Krankenkasse und einen bei der Rentenversicherung. Schludrigkeit, Desinteresse oder Geiz kann Sie teuer zu stehen kommen.
Krankenversicherung:
In Spanien beispielsweise zahlen Sie Zahnbehandlungen aus der eigenen Tasche. In Frankreich müssen Sie bis zu 65 Prozent der Kosten für Ihre Medikamente selbst übernehmen. In Italien warten Sie oft monatelang auf einen Untersuchungstermin - oder Sie zahlen. Keins der südlichen Länder hat eine vergleichbar freie Arztwahl wie Deutschland.
Neue Heimat, neue Regeln, das gilt auch für Rentner. Auch für sie ist die Krankenkasse vor Ort zuständig - dort bekommen sie ihre neue Versicherungskarte und detaillierte Informationen über die Leistungen. Auch für Arbeitnehmer und Selbstständige gilt: Krankenversichert sind Sie am Ort, wo Sie arbeiten. Wer für eine portugiesische Firma arbeitet, versichert sich in Portugal. Lassen Sie sich auch erklären, ob Sie im Fall Ihrer Rückkehr nach Deutschland Anspruch auf Aufnahme in Ihre Krankenkasse haben. Wer sich privat versichert, wird nach der Rückkehr unter Umständen nicht mehr aufgenommen, es sei denn, er hat eine so genannte Anwartschaft vereinbart. Zusicherungen lassen Sie sich schriftlich geben, empfiehlt Julia Nill von der Stuttgarter Verbraucherzentrale, "denn Jahrzehnte später erinnert sich keiner mehr daran".
Unproblematisch ist die Sache, wenn Sie von Ihrer deutschen Firma für befristete Zeit ins EU-Ausland "entsandt" werden. Dann läuft fast alles wie gewohnt. Sie und Ihre Familie bleiben in Deutschland versichert und bekommen von Ihrer Kasse eine europäische Auslandskrankenkarte, die EHIC (European Health Insurance Card).
Empfehlenswert und auch unter Einheimischen üblich sind private Zusatzversicherungen, beispielsweise für Zahnbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus. Mit der Türkei und Kroatien hat die Bundesrepublik bilaterale Versicherungsabkommen, die Touristen in Notfällen die Grundversorgung garantieren. Auswanderer können sich hier gesetzlich versichern. Für alle Extras muss aber bezahlt werden. Niedergelassene Ärzte beispielsweise arbeiten weitgehend auf Privatrechnung.
Informationen
Umfassende Infos und Merkblätter, nach Ländern geordnet: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, Tel.: 0228/ 953 00, www.dvka.de Die Broschüre "Versicherung im Ausland - Rente ins Ausland" gibt es übers Internet beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger in Frankfurt, www.vdr.de Persönliche Beratung: Raphaels-Werk e. V.:www.raphaels-werk.de
Arbeitslosigkeit:
Wenn Sie im Ausland Ihren Job verlieren, haben Sie dort auch Anspruch auf Arbeitslosengeld - vorausgesetzt, Sie haben in die dortige staatliche Arbeitslosenversicherung bezahlt. Pflege:
Im Süden ist die Pflege der Alten Aufgabe der Familie. Professionelle Altenpflege ist rar - und teuer. Rentner, die in Deutschland in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, haben auch im Ausland Anspruch auf Pflegegeld - vorausgesetzt, ein medizinischer Gutachter attestiert die Pflegebedürftigkeit. Das Geld wird überwiesen. Wenn Sie im Ausland arbeiten, prüfen Sie, ob Sie weiterhin freiwillig in die deutsche Pflegeversicherung einbezahlen sollten, um sich diesen Anspruch zu sichern. Rente:
Wenn Sie in mehreren europäischen Ländern gearbeitet und Rentenversicherung bezahlt haben, werden Ihre Ansprüche addiert. Sie bekommen dann eine Teilrente aus Deutschland und z. B. eine Teilrente aus Spanien überwiesen. Bei der Rente, für die Sie in Deutschland einbezahlt haben, gibt es im europäischen Ausland keine Abstriche - mit einer Ausnahme: Es fließen keine staatlichen Zuschüsse mehr zur Riester-Rente, Sie müssen sie möglicherweise sogar zurückbezahlen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus. Wenn Sie Kinder haben, sollten Sie klären, ob Erziehungszeiten angerechnet werden.