Kurzarbeitergeld

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Strafgesetzbuch

Fünf Jahre Haft für Millionenbetrug mit Kurzarbeitergeld für fiktive Mitarbeiter

Wegen großangelegten Betrugs mit Kurzarbeitergeld für nicht existierende Mitarbeiter ist ein Geschäftsmann aus dem Emsland zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht im niedersächsischen Osnabrück sprach den Mann nach Angaben eines Sprechers vom Dienstag wegen Subventionsbetrugs in 60 Fällen schuldig. Laut Anklage hatte sich der Mann von Arbeitsagenturen 2020 und 2021 zu Unrecht mehr als eineinhalb Millionen Euro an Kurzarbeitergeld auszahlen lassen.
Porsche-Werk in Leipzig

Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld von einem auf zwei Jahre

Vor dem Hintergrund der schwächelnden Konjunktur hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vorübergehend deutlich verlängert. Das Kabinett stimmte am Mittwoch für eine von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingebrachte Verordnung, mit der eine Bezugsdauer von bis zu 24 statt bisher zwölf Monaten möglich ist, wie das Ministerium mitteilte. "Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern", erklärte Heil.
Video: Bundesregierung verlängert Kurzarbeit-Regeln

Video Bundesregierung verlängert Kurzarbeit-Regeln

HINWEIS: Dieser Beitrag wird ohne Sprechertext gesendet. O-Ton Hubertus Heil (SPD), Bundesarbeitsminister: "Kurzarbeit hat mitgeholfen in den letzten zwei Jahren, Deutschlands Arbeitsmarkt sicher durch die Krise zu führen. Der deutsche Arbeitsmarkt ist robust. Gleichwohl ist die Wirtschaftskrise infolge von Corona angesichts der Omikrowelle noch nicht vorbei. Deshalb haben wir heute, mit Blick auf bestimmte Branchen vor allen Dingen, beschlossen, die Kurzarbeitsregeln weiter zu verlängern. Das betrifft zum Beispiel die Gastronomie oder auch das Veranstaltungs- und Kulturgewerbe, die Kreativwirtschaft, die nach wie vor sehr stark getroffen sind. Ich habe immer gesagt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland und auch die Unternehmen, sich auf die Bundesregierung, auch auf mich als Bundesarbeitsminister, verlassen können. Deshalb bin ich froh, dass wir heute im Kabinett beschlossen haben, dass der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit erst einmal bis zum 30. Juni verlängert wird. Und dass wir auch dafür sorgen, dass jetzt nach zwei Jahren Pandemie die 24-Monats-Regel nicht dazu führt, dass es einen Abbruch gibt. Wir werden die Kurzarbeit entsprechend verlängern und dafür sorgen, dass wir den Arbeitsmarkt für die Beschäftigten und die Unternehmen sicher durch die Krise führen. Dass die Unternehmen, wo immer es geht, mit Arbeits- und Fachkräften an Bord, dann auch nach der Krise wieder durchstarten können. Jetzt ist erst mal richtig, dass wir durch das zweite Quartal kommen bis zum Sommer. Und deshalb ist die Regelung bis zum 30. Juni. Und dann werden wir rechtzeitig entscheiden, was danach notwendig ist oder was nicht mehr notwendig ist. Dann Kurzarbeit in der vereinfachten Form ist natürlich für den deutschen Arbeitsmarkt kein Dauerzustand. Und wir haben ja in vielen Bereichen die Notwendigkeit, dass wir Arbeitskräfte und Fachkräfte wieder an Bord haben. Deshalb ist das, glaube ich, mit Verantwortung, mit Augenmaß auch richtig gestaltet."
Video: Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld

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HINWEIS: Dieser Beitrag wird ohne Sprechertext gesendet. O-Ton Peter Altmaier (CDU), amtierender Bundeswirtschaftsminister: "Wir haben heute im Kabinett beschlossen, dass wir sowohl das Kurzarbeitergeld noch einmal verlängern. Das ist wichtig für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist aber auch wichtig eben für die Unternehmen. Denn schon jetzt klagen sehr, sehr viele Mittelständler gerade im Hotel- und Gaststättengewerbe darüber, dass sie in der bisherigen Pandemie auch Fachkräfte verloren haben. Wir wollen durch die Verlängerung ermöglichen, dass auch diese Durststrecke noch einmal überwunden werden kann. Und deshalb ist die Verlängerung bis Ende März 2022 von großer Bedeutung. Wir haben darüber hinaus die Verlängerung der aktuellen Coronahilfen für Unternehmen und Selbstständige bis Ende März ebenfalls politisch heute im Bundeskabinett geeint und beschlossen. Wir werden selbstverständlich auch die Neustarthilfe für die Solo-Selbstständigen und Künstler bis Ende März 2022 verlängern. Das heißt, es ist dann ein direkter Zuschuss pro Fördermonat von bis zu 1.500 Euro möglich. Das heißt, für den neuen Förderzeitraum insgesamt bis zu 4.500 Euro. Heute haben wir uns im Kabinett darauf verständigt, dass wir den Sicherheitsgurt für den Winter anlegen, auch für die Wirtschaft, für die Beschäftigten, für die kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch für die Betreiber von Weihnachtsmärkten. Wir wollen, dass die vierte Welle medizinisch bewältigt wird, und wir wollen aber auch, dass sie wirtschaftlich so bewältigt werden kann, dass der Aufschwung dadurch nicht unterbrochen wird."