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Mindestlohn, Bürgertests, Elektrogeräte Das ändert sich im Juli für Verbraucher

Einige Personengruppen bekommen ab Juli mehr Geld
Einige Personengruppen bekommen ab Juli mehr Geld
© Oleg Elkov / Getty Images
Alles wird teurer – für einige Menschen gibt es im Juli aber immerhin auch mehr Geld: für Rentner, Eltern, Geringverdiener und Hartz-IV-Bezieher. Außerdem kommen wichtige Änderungen bei den Bürgertests und neue Regeln für die Rücknahme alter Elektrogeräte.

Auch der Juli hält wieder einige Änderungen für Bürgerinnen und Bürger bereit. Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt mehr Geld, auch Rentnerinnen und Rentner bekommen ein ordentliches Plus. Für Corona-Bürgertests muss ab Juli im Normalfall bezahlt werden. Ein Überblick:

Rente

Zum 1. Juli gibt es eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge steigen um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland. 

Mindestlohn

Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt ab Juli mehr Geld. Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Betrag regelmäßig anpasst. Zum 1. Oktober folgt nach dem Wunsch der Politik ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf zwölf Euro pro Stunde. Das hat der Bundestag bereits beschlossen.

Hartz-IV-Zuschlag 

Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro. 

Kinderbonus

Wegen der gestiegenen Energiepreise wird das Kindergeld einmalig aufgestockt. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Gezielt an Kinder in einkommensschwachen Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss für Geringverdiener wird nach Angaben des Bundesbauministeriums in einigen Bundesländern im Juli ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa Bafög bekommen.

EEG-Umlage entfällt 

Ab Juli fällt zudem die Umlage für die Förderung von Ökostrom weg. Sie lag zuletzt bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde. 

Bürgertests

Die bislang für alle Menschen kostenlosen Bürgertests gibt es nur noch eingeschränkt gratis - etwa für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, sowie Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch all jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen sich weiterhin kostenlos testen lassen.

Wer sich etwa wegen des Besuchs einer Großveranstaltung, eines Familienfestes oder bei Warnungen auf der Corona-App testen lassen will, muss einen Selbstanteil von drei Euro bezahlen. 

Kündigungsbutton

Ab Juli wird es leichter, im Internet Verträge zu kündigen - der sogenannte Kündigungsbutton kommt. Das schreibt das Gesetz über faire Verbraucherverträge vor. Wenn ein Unternehmen über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite auch wieder zu kündigen. Der Button gilt etwa für Abos für Zeitschriften oder Streamingdienste sowie für Fitnessstudio- oder Mobilfunkverträge. Fehlt ein Button, obwohl ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Rücknahme alter Elektrogeräte

Ab Juli müssen Supermärkte und Drogerien ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Kleinere Geräte wie Wasserkocher, Handys und Taschenlampen können unabhängig vom Neukauf eines Produkts zurückgegeben werden. Bei größeren Geräten wie Staubsaugern und Kühlschränken können die Altgeräte gegen einen Neukauf abgegeben werden. Voraussetzung dafür, dass die Läden den Elektroschrott annehmen, sind eine bestimmte Verkaufsfläche und dass sie selbst regelmäßig Elektrogeräte anbieten.

bak AFP

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