Vor dem Landgericht Hannover hat der erste niedersächsische Prozess um Zertifikate der insolventen US-Bank Lehman Brothers begonnen. Eine Rentnerin klagt gegen die Dresdner Bank, die sie beim Kauf von mittlerweile nahezu wertlosen Papieren in Höhe von 15.000 Euro nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt haben soll. Die Richterin machte deutlich, dass wegen der schwierigen Beweislage für beide Parteien die Gefahr bestehe, den Prozess zu verlieren und schlug einen Vergleich vor. Die Entscheidung soll Anfang August verkündet werden.
Nach der Lehman-Pleite hatten bundesweit rund 40.000 Anleger ihr Erspartes verloren - im Durchschnitt 17.300 Euro, wie die Verbraucherzentrale Hamburg errechnet hat. Viele der Opfer kämpfen wie die Renterin aus Hannover vor Gericht um ihr Geld, weil sie sich von ihren Banken schlecht beraten fühlen. Ihre Gegner sind die Citibank, die Hamburger und die Frankfurter Sparkasse oder die Dresdner Bank. In diesen Häusern und einigen Volksbanken wurden die riskanten Lehman-Zertifikate in Deutschland am meisten verkauft.
Das Verhalten der Banken gegenüber den Lehman-Geschädigten ist bislang völlig uneinheitlich. Die Citibank hat Ende Mai rund 27 Millionen Euro für ihre von der Pleite des US-Instituts betroffenen Kunden bereitgestellt. Damit kann ein Viertel der Anleger mit einer Entschädigung rechnen, die im Schnitt bei 50 Prozent ihres ursprünglich investierten Betrages liegen dürfte. Die Verbraucherzentrale hatte der Citibank diese Kulanzlösung abgerungen, nachdem sich fast 1000 Bankkunden bei den Verbraucherschützern gemeldet und eine falsche Beratung beklagt hatten. Das Geld soll vor allem älteren, risikoscheuen und unerfahrenen Anlegern zugute kommen. Vermögende, risikobereite und erfahrene Anleger gehen überwiegend leer aus. "Wir wollen den Kunden helfen, die besonders betroffen sind", erklärte Citibank-Chef Franz Josef Nick das Angebot.
Die Interessengemeinschaft der Lehman-Brothers-Geschädigten lehnte die Offerte als "Entschädigung auf Gutsherrenart" ab. Die 27 Millionen Euro seien vor allem für die Bank eine günstige Lösung. Sie entspreche nur knapp über fünf Prozent des geschätzten Gesamtschadens von 475 Millionen Euro. Der Verkauf der inzwischen wertlosen Zertifikate solle stattdessen umfassend rückabgewickelt werden.
Bei den Citibank-Kunden kam das Angebot offenbar besser an. Bereits am ersten Tag hätten sich mehr als 1000 Betroffene für die Regelung interessiert und registrieren lassen, teilte das Institut mit. Bis zum Jahresende können sie ihre Ansprüche bei der Citibank, die Ende 2008 in den Besitz der französischen Credit Mutuel gewechselt war, geltend machen. Wer das Angebot annimmt, muss allerdings auf weitere Ansprüche verzichten. Vor dem Beschluss der Kulanzregelung hatte die Citibank nach eigenen Angaben bereits etwa 100 Lehman-Opfer mit insgesamt 600.000 Euro entschädigt. Rund 140 Klagen seien noch anhängig.
Erster Lehman-Prozess in Hamburg läuft noch
Die Hamburger Sparkasse hat unabhängig von gerichtlichen Auseinandersetzungen etwa 1000 ihrer 3700 von der Lehman-Pleite betroffene Kunden entschädigt. In 250 Fällen gab die Haspa Beratungsfehler zu. In rund 700 weiteren Fällen befanden sich die betroffenen Kunden der Sparkasse zufolge "in einer kritischen Lebenssituation". Daher sei man ihnen entgegengekommen. Es seien je nach Kunde 10 bis 100 Prozent der Anlage erstattet worden. Insgesamt schüttete das Geldhaus 9,5 Millionen Euro an seine Lehman-Opfer aus - verkauft hatte es Papiere im Wert von 54 Millionen Euro.
Weitere freiwillige Zahlungen sind von der Haspa nicht zu erwarten. Vor Gericht wird jedoch weiter gestritten. So läuft vor dem Landgericht noch immer der erste Hamburger Prozess um Schadensersatz für Lehman-Opfer. Seit Wochen kämpft ein 64 Jahre alter pensionierter Lehrer um 10.000 Euro, die er Ende 2006 in Papiere der Pleite-Bank angelegt hatte. Das Gericht hält den Vorwurf des Klägers, er sei von der Haspa schlecht informiert worden, für grundsätzlich plausibel. Allerdings sei es für den 64-Jährigen schwer zu beweisen, dass er den Kauf bei Kenntnis aller Informationen auch tatsächlich abgelehnt hätte. Dies sei aber entscheidend, um Schadenersatz zu bekommen. Der Richter regte einen Vergleich an. Die Sparkasse solle dem Mann die Hälfte des Schadens und der Gerichtskosten ersetzen. Eine Entscheidung steht noch aus.
Kein Geld für Mathematiklehrer
Weniger durchsichtig als die Haspa gestaltet die Frankfurter Sparkasse ihre Entschädigungspolitik. Um die 5000 Fraspa-Kunden hatten Lehman-Zertifikate gekauft. Im Frühjahr informierte das Geldhaus seine Kunden in individuellen Schreiben, ob im konkreten Fall ein Teil des entstandenen Schadens übernommen werde oder auch nicht. Ende April gab die Fraspa dann erstmals Beratungsfehler beim Verkauf von Lehman-Papieren zu und erklärte, in "einigen wenigen wirtschaftlichen Härtefällen" habe man aus Kulanz angeboten, sich am wirtschaftlichen Schaden zu beteiligen. Die weit überwiegende Zahl der Anleger sei aber korrekt auf die Chancen und Risiken hingewiesen worden, betonte das Unternehmen.
Anlegeranwälte rechneten im April hoch, dass höchstens ein Drittel der Opfer ein Angebot in einer Spanne von 20 bis 70 Prozent erhält, und rieten: Bei Beträgen am oberen Ende sollten die Betroffenen zuschlagen - "Schnelles Geld ist gutes Geld", brachte ein Anwalt es auf den Punkt. "Mein ältester Mandant ist immerhin 96 Jahre alt."
Manches riecht beim Vorgehen der Fraspa für die Betroffenen nach Willkür: So musste sich ein pensionierter Mathematiklehrer beispielsweise vorhalten lassen, dass bei ihm ein höheres Verständnis für die komplexe Anlageform der Zertifikate zu erwarten sei. Auf der anderen Seite hat der schwer kranke frühere Erste Stadtrat der Taunusgemeinde Eschborn eine Entschädigung von rund zwei Dritteln erhalten und die Sparkasse zusätzlich zu mildtätigen Spenden bewegt. Es gebe einen Mitleidsfaktor und einen Promi-Bonus, kritisierte ein Geschädigtenvertreterer. Fraspa-Sprecher Sven Matthiesen erklärte dazu gegenüber stern.de: "Es gibt keinen Mitleidsfaktor, es gibt keinen Promibonus. Jeder Fall wird individuell geprüft und entschieden. Wenn ein Beratungsfehler vorliegt, stehen wir zu unserer Verantwortung." In besonderen Härtefällen biete die Sparkasse zudem Kulanzzahlungen an.
Sieg und Niederlage vor Gericht
Mit der Justiz machte die Fraspa bislang gute und schlechte Erfahrungen: Im bundesweit ersten Schadenersatzprozess eines Lehman-Geschädigten verwarf das Landgericht Frankfurt in November die Klage in Bausch und Bogen. Der Anleger sei im Beratungsgespräch und auf einem ausgehändigten Papier ausreichend informiert worden, lautete das Urteilt. Anwälte und Interessenvertreter erklärten daraufhin, dass es sich um einen untypischen Einzelfall ohne Bedeutung für den Rest der Lehman-Opfer handele, schließlich habe der 76-jährige Kläger seine 12.000 Euro bereits 2006 angelegt, als noch keiner ahnen konnte, dass Lehman in die Pleite rutschen könnte. Viele seien später bei den Zertifikaten eingestiegen.
Ende April verlor die Fraspa erstmals einen Prozess gegen ein Lehman-Opfer. Das Landgericht Frankfurt verurteilte das Institut, Zertifikate im ursprünglichen Wert von 50.000 Euro zurückzunehmen sowie Zinsen und Anwaltskosten zu bezahlen. Allerdings war auch das "ein absoluter Einzelfall", wie der Richter betonte, weil sich der Kunde ausdrücklich eine kurzfristige Anlage gewünscht hatte, mit seinen Papieren aber im Extremfall bis zu vier Jahre lang gebunden gewesen wäre.
Etliche Klagen gegen die deutschen Geldinstitute hängen seitdem noch an. Ohne Rechtsschutzversicherung sollte sich allerdings niemand vorschnell in einen Prozess stürzen. Bei einem durchschnittlichen Schaden von 17.300 Euro können allein die Anwaltskosten nur in der ersten Instanz schnell 2000 Euro überschreiten. Im Fall einer Berufung würde es noch deutlich teurer.
68-Jährige zieht vors Verfassungsgericht
Aber vielleicht lösen sich die Sorgen aller Lehman-Geschädigten ja dank einer Münchner Rentnerin bald in Luft auf: Die 68-Jährige hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt, weil der Banken-Rettungsschirm zur Stabilisierung des Finanzmarktes nicht für Privatpersonen gilt. Sie sieht dadurch den Gleichheitsgrundsatz verletzt und fordert, dass normale Bankkunden ebenso wie die Geldinstitute von der milliardenschweren Rettungsmaßnahme des Bundes profitierten. Die Dame hatte bei der Dresdner Bank Lehman-Zertifikate im Wert von 40.000 Euro gekauft und durch den Verlust nach Angaben ihres Anwalts mehr als die Hälfte ihres angesparten Vermögens verloren.
Noch ist allerdings unklar, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde der Frau überhaupt als zulässig annimmt und verhandeln wird. Und selbst wenn es zum Prozess kommen sollte, sind die Aussichten eher trübe: Es habe bereits ein Anleger einer anderen Bank erfolglos geklagt, so der Anwalt der Rentnerin. Dieser habe allerdings nicht die Ungleichbehandlung angekreidet, sondern die Verletzung von Eigentum.