
Nicht alle Waren könne zurückgegeben werden. Versiegelte Hygieneartikel, wie beispielsweise Zahnbürsten oder Earphones, gelten als Hygieneartikel und sind somit vom Widerrufsrechts ausgenommen. Auch freiverkäufliche Arzneimittel, Medizinprodukte, Fertiggerichte, Kosmetik- und Hygieneartikel, die bei Lieferung versiegelt sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, sowie Sexspielzeug zählen dazu. Letzteres hat das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 U 65/15) entschieden.
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