
Keine Hygieneartikel
Nur weil etwas auf den ersten Blick hygienisch verpackt ist, heißt das nicht, dass es nicht trotzdem zurückgesendet werden kann. So zählen Toilettensitze laut dem Landgericht Düsseldorf ( Az. 12 O 357/15) nicht zur Gruppe der Hygieneartikel, auch Matratzen nicht, entschied der Europäische Gerichtshof (Az. C-681/17) und der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 194/16). Einige versiegelte Produkte (wie Bikini) könnte der Händler ja reinigen lassen. Daher kann auch Unterwäsche nicht vom Widerruf ausgeschlossen werden.
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