
Tickets für Veranstaltungen
Haben Sie Tickets für Kultur- oder Sportveranstaltungen erworben, können Sie den Kauf nicht widerrufen, wenn es einen festen Termin gibt. Allerdings wackelt das geltende Recht. Denn die Ticketbörsen im Netz sind selbst nicht die Veranstalter und führen die Konzerte nicht selbst durch, sondern vermitteln nur den Kauf - kann trotzdem der Widerrufsauschluss gelten? Das Amtsgericht Bremen hat einen solchen Fall dem EuGH vorgelegt.
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