
"Versiegelte Datenträger sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sobald der Kunde die Versiegelung aufgebrochen hat", macht die "Stiftung Warentest" klar. Das Landgericht Dortmund musste 2006 dazu einen kuriosen Fall verhandeln: Ein Händler hatte den Widerruf von gekauften CDs abgelehnt, da das Siegel zerstört gewesen sei. Eigentlich richtig - doch dieses "Siegel" bestand aus einem Tesa-Streifen. Das Gericht akzeptierte dies nicht als offizielle Versiegelung der Ware. Der Widerruf war zulässig (Az. 16 O 55/06).
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