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31. Januar 2012, 10:57 Uhr

Verkauf des Galaxy Tab bleibt verboten

Samsung hat im Patentkrieg mit Apple eine weitere Niederlage in Deutschland erlitten. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte am Dienstag das Verkaufsverbot des Galaxy Tab.

Erneuter Rückschlag für Samsung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem südkoreanischen Technologie-Riesen Samsung den Vertrieb von zwei Tablet-PCs in Deutschland verboten. Damit konnte sich der Konkurrent Apple durchsetzen. Der Vertrieb der beiden Modelle Galaxy Tab 10.1 sowie des Galaxy Tab 8.9 sei in Deutschland unzulässig, sagte der Vorsitzende des Oberlandesgerichts. Der Flachcomputer 10.1 verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell den Apple-iPad in "unlauterer Weise" nachahme. Das aktuelle Samsung-Modell ist von dem Urteil jedoch nicht betroffen.

Dem iPad zum Verwechseln ähnlich

Das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Samsung-Tochter in erster Instanz untersagt, den "Samsung Galaxy Tab 10.1" in den Ländern der Europäischen Union zu verkaufen. Der koreanische Mutterkonzern selbst darf das Gerät nach einem Urteil aus dem September 2011 in Deutschland nicht an die Kunden verkaufen. Das Gericht hatte in dem Gerät nur eine Kopie des Apple-Modells gesehen: Es gebe einen "übereinstimmenden Gesamteindruck mit dem Geschmacksmuster des iPad".

Der Streit der beiden Konzerne um den milliardenschweren Tablet-PC-Markt ist aber längst in eine neue Runde gegangen - und das auch in Deutschland: Apple geht vor dem Landgericht Düsseldorf nun auch gegen das neue Samsung-Modell, das Galaxy 10.1 N, vor. Anders als beim Vorgänger ließ das Landgericht in einer Anhörung kurz vor Weihnachten aber nicht die Tendenz erkennen, wie von Apple gefordert auch den Vertrieb des neuen Konkurrenzmodells zu untersagen.

Samsung habe sich mit seinem neuen Modell so weit vom geschützten "Geschmacksmuster" des iPad entfernt, dass das Gerät nach erster Einschätzung nicht mehr unter dessen Schutzrecht falle, so Richterin Johanna Brückner-Hofmann. Es bestehe auch keine Gefahr, dass die Verbraucher die beiden Marken verwechselten - Apple und Samsung seien bei den Kunden mindestens so bekannt wie Kanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Christian Wulff. Eine endgültige Entscheidung will die Zivilkammer am 9. Februar verkünden.

Weltweiter Schlagabtausch

Das juristische Tauziehen zwischen Samsung und Apple beschränkt sich nicht auf die Bundesrepublik: Die Kontrahenten liefern sich in zahlreichen Ländern einen erbitterten Streit um ihre Produkte. Apple trifft - wie schon mit dem iPhone - mit dem iPad den Geschmack vieler Kunden auf der ganzen Welt. Die Konkurrenz hat mittlerweile aber viele eigene Modelle entwickelt. Das Galaxy von Samsung gilt dabei als eines der größten Herausforderungen für Apple. Auch deshalb wird der Streit beider Firmen so erbittert geführt.

cf/Reuters/DPA
 
 
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