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24. Februar 2009, 16:57 Uhr

Polizei jagt virtuelle Diebe

Die Bochumer Polizei verfolgt erstmals ein Verbrechen in einer virtuellen Welt: Einem 45-jährigen Teilnehmer eines Online-Rollenspiels wurden virtuelle Gegenstände im Wert von 1000 Euro entwendet. Geht die Polizei nun in der Fantasy-Welt auf Streife? Und was sagt das Strafgesetz? Von Nick Lechler

Metin 2, Diebstahl, Online-Rollenspiel, Bochum

Bei Diebstählen in Online-Rollenspielen hilft jetzt auch die Polizei weiter© Marco Hadem/DPA

Paragraf 242 Absatz 1 des Deutschen Strafgesetzbuchs definiert Diebstahl als die Entwendung einer "fremden beweglichen Sache". Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Doch wie verhält es sich mit der Gesetzeslage, wenn die entwendeten Gegenstände nur virtuell existieren? Bislang gibt es in Deutschland keinen Präzedenzfall. Wer digitale Gegenstände bei der Polizei als gestohlen meldet, läuft Gefahr, belächelt zu werden. Doch genau das hat ein 45 Jahre alter Spieler aus dem Ruhrgebiet jetzt getan: In der Bochumer Polizeiwache brachte Peter N. den Diebstahl eines "Himmelstränenbands", eines Paars "Phönixschuhe", eines "Siamesenmessers" und "sieben Millionen Yang" zur Anzeige. Mit seinem Anliegen stieß er bei einer jungen Beamtin zu seinem Glück auf eine "Insiderin" mit Computerspielerfahrung, wie es die eigens herausgegebene Pressemitteilung der Bochumer Polizei formuliert. Nun wird in Deutschlands erstem Fall von virtuellem Diebstahl ermittelt.

Der Tatort des Verbrechens liegt in der Welt des Online-Rollenspiels "Metin 2". Der Avatar, also das virtuelle Abbild von N., hatte sich dort über zwei Jahre hinweg mit besagten Gegenständen ausgerüstet. Am 27. Januar musste der Spieler dann feststellten, dass er plötzlich ohne seine Ausrüstung dastand. Und die digitalen Errungenschaften hatten auch reale Werte: So hatte Peter N. über die Jahre insgesamt mehr als 1000 Euro in seinen Online-Charakter investiert. Klar, dass er nach deren Verschwinden den direkten Weg zur nächstgelegenen Polizeiwache antrat.

Doch wissen die Beamten überhaupt, wie sie jetzt vorgehen müssen? Offenbar schon, denn die Pressemitteilung spricht von "Ermittlungen im Cyberspace": Schnüffeln die Bochumer TV-Cops "Toto und Harry" jetzt also als Ninja und Schamane im Fantasy-Orient von "Metin 2" herum? Haben die Beamten überhaupt eine Vorstellung davon, was ein Online-Rollenspiel ist oder müssen sie erstmal bei ihren Kindern nachforschen?

Erste Ermittlungserfolge

"Selbstverständlich ist es nicht so, dass wir uns wie im Film-Klassiker 'Tron' in die virtuellen Welten einloggen können", sagt ein Sprecher der Bochumer Polizei. Zudem ist die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Während es in Südkorea, wo Online-Rollenspiele Teil der Kultur sind, bereits diverse Urteile wegen virtuellen Diebstählen gab, existiert dieser Tatbestand im europäischen Recht noch nicht einmal. Vor einem deutschen Gericht kann eine mögliche Anklage nicht Paragraf 242 Absatz 1 StGB zur Grundlage haben, denn bei einem Pixelobjekt handelt es sich nicht um eine "bewegliche Sache". Vielmehr glaubt die Bochumer Polizei an ein Computervergehen auf der Linie von Datenausspähung und -veränderung. Laut Paragraf 303a StGB ist das ein Vergehen, das bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Doch damit es überhaupt zu einer Anklage kommen kann, mussten erst einmal die Ermittlungen in Gang gebracht werden. Trotz des digitalen Tatorts wird aber noch mit der "Schneckenpost" gearbeitet, wie der Polizeisprecher den herkömmlichen nicht elektronischen Briefverkehr lakonisch nennt. "Als ersten Schritt hatten wir uns in einem ganz normalen Schreiben an Gameforge, die Betreiberfirma von 'Metin 2', gewandt", erklärt er.

Die zeigte sich kooperativ und verhalf den ermittelnden Beamten nach Polizeiangaben zu ersten Erfolgen: "Wir haben zwei Tatverdächtige ermitteln können, von denen einer demnächst vernommen wird." Die Vorwürfe basieren wie erwartet auf Paragraph 303a StGB: "Eine Datenausspähung und -veränderung liegt eindeutig vor. Es wurde von außen manipuliert", so der Polizeisprecher. Mehr wollte er aus "ermittlungstaktischen Gründen" noch nicht preisgeben. Der Anfang ist gemacht: Auch in Deutschland beschäftigt virtuelles Diebesgut echte Polizisten.

Von Nick Lechler
 
 
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