Bei Zusatzstoffen können Sie immerhin noch den Namen nachschlagen. Wenn es um den Geschmack von Lebensmitteln geht, sind Sie dem Hersteller auf Treu und Glauben ausgeliefert: Rund 2700 verschiedene Aromastoffe dürfen in der EU ohne Angabe der Substanz verwendet werden. Auf der Verpackung reicht der pauschale Hinweis "Aroma", gelegentlich wird er durch die wohlklingenden Zusätze "natürlich" oder "naturidentisch" ergänzt.
Diese Unterscheidung ist allerdings nur eine Frage der Rohstoffe - aus dem Labor kommen beide. Die so genannten natürlichen stammen aus Mikroben, Pflanzen oder Tieren. Das können aber - auch beim Erdbeerjoghurt - ganz andere sein als jene, nach denen sie schließlich schmecken.
Fruchtaromen lassen sich beispielsweise aus Schimmelpilzen oder Sägespänen gewinnen. Die Bezeichnung "natürlich" bedeutet nur, dass der Rohstoff von Naturprodukten stammt. So genannte naturidentische Aromen sind chemische Kopien eines natürlichen Geschmacks.
Gar nicht gekennzeichnet werden müssen technische Hilfsstoffe wie Enzyme, die bei der Herstellung zum Klären, Trennen oder Entfärben benutzt werden. Zwar werden sie grundsätzlich entfernt, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben, aber Reste können dennoch ins fertige Lebensmittel gelangen.
Für manche Produkte sind überhaupt keine Zutatenlisten vorgeschrieben, etwa für Wein oder Schnäpse. Auch unverpackt verkaufte Ware darf ohne nähere Angabe über den Ladentisch gehen, beispielsweise Käse von der Frischetheke sowie Fleisch und Wurst beim Schlachter. Nur manchmal muss zusätzlich ein Hinweis in der Auslage stehen, etwa bei Phosphat in Bratwürsten.