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Schlauer essen

Wann Gentechnik gekennzeichnet wird

Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Organismen müssen gekennzeichnet werden, sobald ihr Anteil in einem Produkt oder in einer Zutat 0,9 Prozent übersteigt. Dabei ist es egal, ob die gentechnische Veränderung im Endprodukt nachweisbar ist oder nicht. Beispiele sind Öl aus gentechnisch verändertem Raps oder Lecithin aus gentechnisch veränderten Sojabohnen.

Fleisch, Eier oder Milchprodukte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, müssen dagegen keinen Hinweis auf Gentechnik tragen. Gleiches gilt für Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, zum Beispiel der Süßstoff Aspartam. Solche Substanzen muss der Hersteller nicht deklarieren, wenn im Lebensmittel, etwa in einem Kaugummi, keine Bestandteile der Mikroben übrigbleiben.

Für Allergiker sind Angaben lebenswichtig

In der Eu müssen seit 2005 Zutaten gekennzeichnet werden, die besonders häufig Allergien auslösen - zumindest auf verpackten Lebensmitteln. Das betrifft zwölf Produktgruppen, die für etwa 90 Prozent der Allergien und Unverträglichkeiten verantwortlich sind: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (Milcheiweiß, Laktose), Nüsse, Sellerie, Senf, Sesam sowie Schwefeldioxid und Sulfite. Ab Ende 2008 müssen auch Lupinen und Weichtiere wie Schnecken auf der Packung stehen.

Zusammengesetzte Zutaten - etwa eine so genannte Fruchtzubereitung im Joghurt - müssen seit einigen Jahren mit all ihren Einzelbestandteilen aufgelistet werden, ebenfalls ein Fortschritt für alle Überempfindlichen.

Hier gibt es allerdings wieder Ausnahmen: Bei Kräutern und Gewürzmischungen, Konfitüren, Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Fruchtsäften und Fruchtnektar oder Jodsalz will es der Gesetzgeber bis heute nicht so genau wissen - falls diese Mischungen im Lebensmittel weniger als zwei Prozent ausmachen und keins der gerade erwähnten Allergene enthalten sind.

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