Nicht immer liegt die Todesursache so klar auf der Hand wie bei den vernachlässigten und misshandelten Kindern, deren Fälle bisweilen an das Licht der Öffentlichkeit kommen. Den plötzlichen Kindstod feststellen kann letztlich nur ein Pathologe oder eine Gerichtsmedizinerin. Diese Todesart wird dann bescheinigt, wenn sich bei der Leichenschau keine andere Erklärung für den Tod findet.
Betroffene Eltern sollten die Leiche ihres Kindes von Fachkräften genau untersuchen, also obduzieren lassen. Denn Kinder können auch aus anderen Gründen sterben. Schließlich gibt es Ursachen, die vielleicht einfach nicht erkannt wurden, beispielsweise eine Lungenentzündung, eine Stoffwechselstörung oder ein falsch gewachsenes Herz.
Elternverbände, Ärzte und Rechtsmedizinerinnen empfehlen allen Eltern, deren Kind plötzlich gestorben ist, den Leichnam obduzieren zu lassen. Das schafft bis zu einem gewissen Umfang Klarheit. Die Untersuchung kann Schuldgefühle nehmen und möglichen Vorwürfen aus Familie und Nachbarschaft vorbeugen.