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7. Oktober 2009, 12:19 Uhr
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Vorsorglicher Terrorverdacht

Sicherheit geht über alles: Zwei Muslime kamen mehrere Tage vorsorglich hinter Gitter, um das Oktoberfest zu schützen. Wirkliche Hinweise auf eine Terrorgefahr durch sie gab es jedoch nicht. Von Manuela Pfohl

Terrorismus, Terror, München, Islamisten, Harrach, Al-Kaida

Angst vor Terror: Polizeikontrollen und Hubschrauberüberwachung auf der Wiesn

Als Marouane S. am 26. September, dem Tag vor der Bundestagswahl, aus dem Fenster seiner Münchner Wohnung schaut, fallen ihm ein weißer BMW und einige Männer auf, die ihm irgendwie verdächtig vorkommen. Der Student fühlt sich seit Tagen verfolgt, nimmt sein Handy, wählt die 110 und bittet die Polizei um Hilfe. Wenig später wird der verdutzte 26-Jährige in seiner Wohnung festgenommen. Auch der Münchner Hatem M. wird in Polizeigewahrsam gebracht. Der Vorwurf wiegt schwer: Die beiden Muslime könnten beabsichtigen, einen Anschlag auf das Oktoberfest zu verüben.

Zweifel an der Gefahrenprognose

In seiner Vernehmung am Amtsgericht München wird Marouane S. erklärt, er sei in ein "islamistisch, extremistisch-terroristisches Personenspektrum" eingebunden, das die jüngsten Al-Kaida-Drohvideos zum Anlass nehmen könnte, um aktiv zu werden. Deshalb sei er präventiv in Gewahrsam der Polizei zu nehmen und zwar bis spätestens zum 5. Oktober, 6 Uhr morgens.

Doch weder die Polizei, noch das Amtsgericht, noch das bayerische Innenministerium informieren die Öffentlichkeit am Samstag über die Festsetzung. Erst am Montag erfährt die Öffentlichkeit davon. Man habe verhindern wollen, dass "die Bevölkerung beunruhigt wird", heißt es später. Stattdessen lobt der bayerische Innenminister in einer Pressekonferenz am 5. Oktober das polizeiliche Sicherheitskonzept zum Oktoberfest. Marouane S.`Anwältin Ricarda Lang hingegen kritisiert, dass "die angeblichen Beweise" der Terrorgefahr durch ihren Mandanten "dünn und widersprüchlich" sind und hält die Ingewahrsamnahme insgesamt für "offensichtlich rechtswidrig".

Tatsächlich scheint die besondere Gefahrenprognose bezüglich Marouane S. zumindest anhand der bislang vorgelegten Belege wenig plausibel. Die "verdächtigen Personen", die Marouane S. am Samstagmittag vor seiner Wohnung entdeckt und der Polizei gemeldet hatte, waren Ermittler des bayerischen Staatsschutzes. Sie hatten den Mann seit längerem im Visier und dabei offenbar nicht mehr festgestellt, als dass er bis zum Mai dieses Jahres Kontakt zu einer Person hatte, die irgendwann im Jahr 2003 einmal Kontakte zu Bekkay Harrach hatte. Jenem Islamisten, der kurz vor der Bundestagswahl per Video zum Dschihad gegen Deutschland aufrief und seit 2007 im Verdacht steht, Kontakte zu Osama bin Laden zu haben.

"Reine Propaganda"

Als Beleg für das konspirative Handeln von Marouane S. notieren die Beamten in ihrem Observationsbericht, der Betroffene habe am 25. September 2009 auf dem Weg zur Moschee "ständig seine Umgebung geprüft". Außerdem habe die "Zielperson" bei einem Treffen mit einem anderen Verdächtigen "mehrfach das Tempo gewechselt und versucht, Verfolger abzuschütteln". Möglicherweise, so wird spekuliert, um "Freiraum für Aktivitäten" zu gewinnen. Dass dieses Treffen inzwischen vier Monate zurückliegt, ficht die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München nicht an.

Ebenso wenig fällt ihr der Widerspruch auf, dass Marouane S. am 26. September 2009 den Notruf-Kontakt zur Polizei suchte und im polizeilichen Dossier zur Festsetzung dennoch behauptet wird, Marouane S. habe "alles daran gesetzt, innerhalb der nächsten Stunden und Tage von polizeilicher Überwachung durch Observationskräfte frei zu sein". In dem von ihr verfassten Beschluss zur Ingewahrsamnahme erklärt sie am 27. September, dass es "mittlerweile zu einer aktuell gesteigerten Gefährdungslage" gekommen sei. Deshalb sei die vorsorgliche Festsetzung von Marouane S. dringend notwendig.

Eine Auffassung, die auch das bayerische Innenministerium teilt. Die Anhaltspunkte für eine mögliche Gefahr durch Marouane S. seien sehr ernsthaft geprüft worden, erklärt ein Sprecher und meint: "Was wäre denn, wenn wir nichts unternommen hätten, und es hätte wirklich einen Anschlag gegeben?" Ein Horrorszenario mit tausenden toten Wiesn-Besuchern mag sich auch Anwältin Ricarda Lang nicht vorstellen. Allerdings hält sie die Behauptung, dass ihr Mandant solche Anschlagspläne gehabt haben könnte, für "reine Propaganda".

Ein Student unter Terrorverdacht

Marouane S., der inzwischen wieder auf freiem Fuß ist, bestreitet jede terroristische Neigung und erst recht jeden Kontakt zu mutmaßlichen Terroristen. Tatsächlich liest sich die Vita des Mannes eher unspektakulär: Er reist im Januar 2002 mit einem Studentenvisum in Deutschland ein, um an der Technischen Uni in Ilmenau Maschinenbau zu studieren. Nach einem Semester in Würzburg wechselt er schließlich in den Studiengang Informatik an der TU München. Im März 2007 heiratet er eine gebürtige Irakerin. Noch im selben Monat wird der gemeinsame Sohn geboren. Marouane S. erhält eine Aufenthaltserlaubnis bis 2010. Er studiert zielstrebig und erfolgreich. Besucht regelmäßig die Moschee, hält die Fastenzeiten ein und die Gebetsvorschriften des Islam. Doch macht ihn das zum Terroristen?

Glaubt man den Staatsschützern, dann gibt es in dieser Hinsicht nur vage Anhaltspunkte. So traf sich Hatem M. - der Mann, der zusammen mit Marouane S. in Gewahrsam genommen wurde - im Jahr 2003 in Bonn mit Bekkay Harrach. Und obwohl die Ermittler ausdrücklich erklären, dass es keinerlei Belege dafür gibt, dass auch Marouane S. den Islamisten Bekkay Harrach jemals getroffen hat, heißt es aus dem Münchner Polizeipräsidium überraschend, Marouane S. könnte sich durch die Terror-Videos seines "Freundes" Bekkay Harrach angesprochen fühlen und sie quasi als eine "persönliche Botschaft an sich" sehen. Die Ermittlungsrichterin geht sogar noch weiter. Trotz der gegenteiligen Aussage der Staatsschützer erklärt sie, "der Betroffene pflegte in der Vergangenheit Kontakt zu dem Verfasser der Videos und zwar über Hatem M.".

"Dann kann sich niemand mehr sicher fühlen"

In ihrem Beschluss zur vorsorglichen Ingewahrsamnahme heißt es: "An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist." Dass man im Fall eines befürchteten Terroranschlags ganz und gar auf Beweise verzichten kann, wäre für Ricarda Lang eine Interpretation des Rechts, die einem Freibrief gleichkäme. "Wenn man so argumentiert, und das Ganze noch mit haltlosen Behauptungen begründet, dann darf sich in Deutschland niemand mehr sicher fühlen."

Von Manuela Pfohl
KOMMENTARE (10 von 40)
 
Stony2005 (07.10.2009, 16:59 Uhr)
@manndernichtdaist
Lesen und begreifen...was schwer fallen dürfte nachdem ich Ihre Ergüsse hier so lese.


Nur weil ein Gesetzt verabschiedet ist, heisst es noch lange nicht das es verfassungskonform ist. Soweit verstanden?
Nun nun das dollste: Es wird dagegen mit großer Aussicht auf Erfolg gegen dieses Gesetzt geklagt. Zum Glück. Nicht alle die hier in D leben möchten so wie Sie @manndernichtdaist einen faschistischen Staat. (Ist eigendlich der Mann nicht da oder das Gehirn?)
babylon (07.10.2009, 11:50 Uhr)
@AtticusFinch
Danke für den Hinweis, wenn man es denn so sieht bekommt das Ganze eine andere Wertigkeit. Alles Gute!
Sternchen2020 (07.10.2009, 11:40 Uhr)
@manndernichtdaist: Ihre Obrigkeitshörigkeit
in allen Ehren, aber einfach bei den Fakten bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch nicht das letzte Wort gesprochen. So sieht es aus.

Und Herr Schäuble mag soviel aufs Papier drucken lassen, wie er möchte. Davon hat er in der vergangenen Legislaturperiode ausschöpfend Gebrauch gemacht und Papier ist erst einmal geduldig.

Auch ein Herr Schäuble hat sich an eine Verfassungskonformität zu halten und ich als Bürger habe auch die Pflicht, darauf zu achten, dass er es tut.

Bürger sind ja nicht die Feinde des Staates, die Bürger sind der Staat und wählen Vertreter, denen sie dann auch ausreichend auf die Finger schauen müssen. Denn Vertauen ist gut, dahingehende Kontrolle aber wesentlich besser.
AtticusFinch (07.10.2009, 11:33 Uhr)
An alle, die das Vorgehen gutheißen
wie steht ihr zu dem Thema Stasi?

Das ist kein Vergleich Äpfel und Birnen, sondern haargenau das selbe. Aus Sicht der stattsführung waren Dissidenten, Abweichler und Republikflüchtlinge auch Terroristen.
Demnach ist das Vorgehen der Stasi letzlich als Terrorverhinderung zu werten.
Der Begriff "Terror" kann natürlich beliebig ausgedehnt werden.
Es ist ja nicht so, dass hier konkrete Verdachtsmomente vorgelegen haben. Es wurde einfach auf blauen Dunst hin verhaftet. Lest euch mal den letzten Absatz des Artikels durch. Wenn das eine allgemeine Justizrichtlinie wird, dann gute Nacht.
Robbespierre (07.10.2009, 11:05 Uhr)
@manndernichtdaist
Wenn Sie der Polizei ausgerechnet im Bereich "Schutz vor Rechtsextremisten" trauen wollen, dann haben Sie aufgrund ihrer Gutgläubigkeit mit Sicherheit auch Probleme mit Haustürvertretern.

Der jüngste Vorfall ereignete sich im süddeutschen Lörrach, wo eine Gruppe Neonazis Chemikalien sammelte um eine Bomben zu bauen.

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/neonazi-doch-kein-einzeltaeter/

Es war nicht die Polizei, die den Anschlag veieitelte, sondern die Antifa, die der Polizei auch alle nötigen Informationen für eine Huasdurchsuchung lieferte. Da die Polizei im Vorfeld behauptete, es gebe überhaupt keine Probleme mit Rechtsextremismus in Südbaden, begann die Antifa auf eigene Faust zu ermitteln. Und konnte alsbald eine Terrorgruppe identifizieren. Der Haupttäter wurde verhaftet, er besass viele Waffen und sogar ein Sturmgewehr.

Auf Hausdurchsuchungen bei seinen Komplizen hat die Polizei allerdings verzichtet, weil der Besitz von Chemikalien und Gründung einer Kameradschaft als Beweis noch nicht ausreiche...

Und Sie wollen dieser Polizei trauen, wenn es um Prävention vor rechter Gewalt geht? Apropo Haustürgeschäfte: Sind sie schon bei den Zeugen Jehovas? zuzutrauen wärs Ihnen...

Und nein, ich ziehe nicht weg.



manndernichtdaist (07.10.2009, 11:00 Uhr)
@Sternchen 2020
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf

durchlesen und dann begreifen, warum das mit unserem grundgesetz legitim ist.
butcher99 (07.10.2009, 10:57 Uhr)
Franz Josef Strauss
erwache!
bigcpoint (07.10.2009, 10:57 Uhr)
TERROR !
http://www.stern.de/bdt/22-bilder-des-tages-1501450.html
AtticusFinch (07.10.2009, 10:56 Uhr)
@babylon
Lesen Sie sich die von Stony2005 angesprochenen Kommentare der User gaga007 und Joe-2 durch und danach nochmal den kommentar von Stony2005.
Vielleicht verstehen Sie den Kommentar dann. Kleiner Tipp: Sarkastisch denken ;-)
manndernichtdaist (07.10.2009, 10:52 Uhr)
@Robbespierre
http://www.verwaltung.bayern.de/Volltextsuche-.117.htm?purl=http%3A%2F%2Fby.juris.de%2Fby%2Fgesamt%2FPolAufgG_BY_1990.htm#PolAufgG_BY_1990_Art78

lesen. das ist gesetz, alles andere interessiert nicht. wenns dir nicht passt, zieh weg, gibt noch andere länder, wo du dich entfalten und frei von gesetzen leben kannst.
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