26. Oktober 2012, 14:11 Uhr

Kachelmann darf Ex-Geliebte wieder beim Namen nennen

Erneute Wende im Fall Kachelmann: Der Schweizer Moderator darf nach Beschluss des Landgerichts Mannheim seine Ex-Geliebte wieder mit vollem Namen nennen. Die Bezeichnung "Kriminelle" bleibt untersagt.

Jörg Kachelmann, Recht und Gerechtigkeit, Miriam, Claudia D., Einstweilige Verfügung

Darf die Ex-Geliebte nicht "Kriminelle" nennen: Wettermann, Moderator und Buchautor Jörg Kachelmann©

Jörg Kachelmann darf seine ehemalige Geliebte Claudia D. doch wieder mit vollem Namen in der Öffentlichkeit nennen. Das Landgericht Mannheim hob zwei einstweilige Verfügungen gegen den 54-jährigen Schweizer Moderator und den Heyne-Verlag wieder auf, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Damit kann auch Kachelmanns Buch "Recht und Gerechtigkeit" wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden.

Claudia D. hatte den Moderator der Vergewaltigung bezichtigt. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden. Die Radiomoderatorin hatte sich zunächst erfolgreich dagegen gewehrt, dass Kachelmann sie in seinem Buch mit vollem Namen erwähnt. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht die einstweilige Verfügung nun wieder auf. Das Landgericht untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte "Kriminelle" zu nennen. Die Bezeichnung als "Falschbeschuldigerin" bleibt hingegen erlaubt.

Modifizierte Auflage mit abgekürztem Namen

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker hatte argumentiert, die Ex-Geliebte müsse eine Namensnennung dulden, da sie sich selbst nach Ende des Strafprozesses in die Öffentlichkeit begeben hatte - unter anderem mit einem Interview und einem Titelfoto in der Zeitschrift "Bunte".

Der Münchner Heyne-Verlag hatte zwischenzeitlich eine modifizierte Auflage mit abgekürztem Namen auf den Markt gebracht. Zu möglichen Schadenersatzforderungen wollte sich der Verlag am Freitag nicht äußern. "Ob ein Schaden entstanden ist, ist im Moment noch nicht absehbar", sagte Verlagsjustiziar Rainer Dresen. Claudia D.s Rechtsanwalt Manfred Zipper kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.

ins/DPA
 
 
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