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25. März 2009, 16:28 Uhr

Kassiererin geht bis nach Karlsruhe

Ihr Fall sorgte für Diskussionen in der ganzen Republik: Kaiser's-Kassiererin Barbara E. verlor wegen eines Pfandbons über 1,30 Euro ihren Job. Die Rechtmäßigkeit mutete vielen absurd an. Nun könnte das Verfahren an allerhöchster Stelle noch einmal aufgerollt werden.

Pfandbons, Kassiererin, Kaiser's, Urteil

Geht notfalls bis nach Karlsruhe: Ex-Kassiererin Barbara E. will Ehre und Job zurück

Das umstrittene Berliner Kassiererinnen-Urteil wird nun möglicherweise auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die ehemalige Supermarkt-Kassiererin Barbara E. reichte am Mittwoch Verfassungsbeschwerde ein, wie ihr Anwalt Benedikt Hopmann am Mittwoch in Berlin sagte. Der 50-jährigen Frau war nach 31 Jahren im Beruf gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen haben soll. Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte die fristlose Kündigung Ende Februar für rechtens erklärt und eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. In einer Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt will die Frau nun zunächst erreichen, dass in ihrem Fall eine Revision zugelassen wird.

Das Urteil hatte bundesweit Empörung bei Gewerkschaften und Sozialpolitikern ausgelöst. Frühere DDR-Bürgerrechtler sprachen von Klassenjustiz. Die Kassiererin berichtete am Mittwoch, sie erhalte nach wie vor zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus ganz Deutschland.

Nach den Worten Hopmanns würde die Verfassungsbeschwerde erst dann greifen, wenn auch das Bundesarbeitsgericht keine Revision zulassen sollte. Um die vorgeschriebene Monatsfrist nach dem letzten Urteil zu wahren, sei aber schon jetzt Karlsruhe angerufen worden. Hopmann sieht die Kassiererin in ihren Grundrechten verletzt, weil das Landesarbeitsgericht Berlin Fakten wie die Länge ihrer Betriebszugehörigkeit, ihr Alter und den Schaden für den Arbeitgeber nicht in ausreichendem Maße abgewogen habe.

DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 21)
 
Wittigofranko (26.03.2009, 13:21 Uhr)
Fehlurteil - hoffentlich erfolgt Korrektur durch das Bundesverfassugnsgericht
Hierbei handelt es sich eindeutig um ein Fehlurteil.
Die Kassiererin hat kein Unrecht getan.
Begründgung:
1. Das Pfand ist aus betriebswirtschaftliche Sicht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Pfandgeber - sprich die Firma schuldet das Pfand gegenüber Dritten.
2. Der Pfandbeleg ist ein Inhaberpapier. Jeder Inhaber - auch die Kassiererin - kann das Pfand gegen Vorlage des Belegs einlösen.
Die Kassiererin hat also niemanden bestohlen noch unredlich gehandelt.
Einzig die Form ist zu beanstanden. Sie hätte den Beleg (Inhaberpapier) besser - ganz rechtmäßig - bei einer Kollegin einlösen sollen. Ein fristlose Kündigung völlig grundlos.
Ich kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Fehlurteil einkassiert.
Ludwig Paul Häußner, Karlsruhe
gormiti (26.03.2009, 11:33 Uhr)
Dienstwagen
Gestern mit dem Dienstwagen unterwegs. Habe ich einen kleinen Schlenker gemacht und bin beim Bäcker vorbeigefahren. Sicher waren das 1,2 km Umweg. Wann wird der nächste wegen sowas gekündigt?
Wie ist das wenn ein Beamter während der Arbeitszeit mal Zeitung liest, auf dem Klo SMS schreibt? Diebstahl von Arbeitszeit?
Fakt ist doch. Der "Super"markt hat keinen Schaden, oder? Wem gehört der Bon?
traldors (26.03.2009, 09:14 Uhr)
Es darf keinen wundern (...)
wenn sich bei einer derartigen "Rechtsrpechung" sich immer mehr Bürger aus dem "sozialen Gemeinwohl" lösen und auf "eigene Rechnung" wirtschaften. "Verarsch andere, bevor Du verarscht wirst" ist das was seit über 20 Jahren in den Köpfen der Leute "reingeprügelt" wird.
Na, dann schau'n mer mal (...)
REINI2 (25.03.2009, 23:29 Uhr)
Bananenrepublik....!!!
Und diese Republik, bringt eben auch solche engstirnigen, dem System hörigen RICHTER hervor!
Es liegt nicht an den Gesetzen, sondern an deren AUSLEGUNG!!
-
Richter haben „Spielräume“... doch diese Richter nutzen diese nur, um UNGERECHTIGKEIT auszusprechen!!
Dumm studiert und nichts dazu gelernt! Man sollte sich mal unsere Professoren anschauen, welche Gesinnung sind ihren Schülern beibringen! Und dann wird DER Schüler ins Amt gehoben, der am besten schleimen kann!
Da jubeln doch die Asozialen Unternehmer, wenn jetzt schon der Rechtsstaat das VOLK unterdrückt und die Reichen Betrüger und Verbrecher hofiert werden!!
-
PFUI TEUFEL kann ich da nur sagen!
Wer solche Urteile auch noch gut findet, der soll sich nicht wundern, wenn er selbst mal darunter leidet!
Schaut weiter DSDS und Dschungelcamp an.... für andere Themen sollte man noch ein Hirn haben!
Zorro01 (25.03.2009, 22:43 Uhr)
@fredericus, leider nicht der Erste
entspann` Dich, lies gelegentlich ein bisschen über Demokratie und Rechtsgeschichte.
Und wenn alles nichts mehr hilft, schau einmal in einschlägige Kommentare.

Meine Überzeugung ist: wer Urteile über Kinderlärm und die "Rechtsprechung" von Freisler in einen Topf wirft, kann heutzutage medikamentös durchaus hoffnungsvoll behandelt werden.
Zorro01 (25.03.2009, 22:30 Uhr)
Bitte um ein Autogramm
Die zuständigen Richter konnten gar nicht anders urteilen: die herrschende Rechtsprechung ist vor dem Hintergrund der vom Parlament beschlossenen Gesetze nun einmal so, wie sie ist.

Die Dame genießt sichtlich ihre bundesweite "Popularität", der 15 minütige Ruhm (Adny Wahrhol)dauert bei ihr nun schon fast eine halbe Stunde; aber sie hat bisher noch keinen neuen Job, was ein Hinweis darauf ist, dass andere Arbeitgeber die Causa mit gewisser Skepsis beobachten.

Mit einiger Erleichterung stelle ich fest, dass ihre Hartz IV-Existenz bisher noch zu keinen sichtbaren Hunger-Erscheinungen geführt hat.

Daher denke ich: Alles wird gut.
FredericusSecondo (25.03.2009, 20:54 Uhr)
Willkürjustiz
ist immer eine Frage des Standpunktes.
Vom Standpunkt des §14 Abs. 1 ist die Verdachtsentlassung der Kassiererin ein Gebot des Systemerhaltes.
Vom Standpunkt des §14 Abs. 2 ist diese Enhtlassung ein eklatanter Verstoß gegen das eherne Gesetz, dass im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist.
Das Institut des Zweifels, der in der Justiz gegen einen Beschuldigten gewandt wird, ist ein Institut, dass aus der Willkürjustiz des 3. Reiches, der DDR-Diktatur, der chinesischen Diktatur, der Franco-Diktatur, der chinesischen Diktatur, der x-y-z Diktatur bekannt ist.
Heute stehen wir in Deutschland einem System gegenüber, dass nur noch als eine Form eines Finanzfeudalismus beschreibbar ist.
So gesehen ist diese Urteil ein Willkürurteil, dass seine Entsprechung in den Urteilen findet, die Kinderlärm als ruhestörenden Lärm definieren und die Interessen von wohlhabenden Nachbarn höher stellen, als das Existenzinteresse unserer Kinder.
Diese Art von Justiz, ist die Justiz einer Hilde Benjamin, eines Roland Freisler.
Wir sollten uns alle die Frage stellen, was für Charaktere wir eigentlich sind, wenn wir uns gegen ein solches Willkürsystem nicht empören, nicht erheben, dagegen keinen Widerstand leisten.
Gewissen (25.03.2009, 20:37 Uhr)
Rechtstaat
Deutschland ist kein Rechtstaat mehr, weil das Recht nicht mehr im Namen des Volkes sondern im Namen des Beamtentums (Staates)gesprochen wird. Hatten wir übrigens schon einmal. Das Ende ist bekannt, wir sind auf dem besten Wege. Der Staat im Staat lässt grüßen.
OttoB (25.03.2009, 19:54 Uhr)
@ottmann (25.3.2009, 19:30 Uhr)
Sie wisse nicht was die Aufregung soll weil sie nicht wissen wessen Pfandbons es denn waren, hat sie sie überhaupt eingelöst war es Pfadunterschlagung und der Geschädigte könnte ja versuchen sie anzuklagen.
Kaiser Tengelmann war nicht geschädigt.
Wenn ein Zimmermann einen Nagel mitnimmt wäre sein Meister der Geschädigte und nicht der Kaufmann an der Ecke.
hardius (25.03.2009, 19:47 Uhr)
Brandmarkung
Wenn jemand wegen vermeintlichen "Diebstahl" von 1,30€ entlassen wird, so ist er doch gebrandmarkt und jeder potentielle neue Arbeitgeber wird ihn nicht einstellen. Das ist existenzzerstörend und kommt einer Hinrichtung wegen einer Bagatelle gleich!
In Anbetracht der großen Schweinereien in Wirtschaft und Politik führt das Ganze in frühkapitalistische Verhältnisse, wenn nicht noch schlimmer!
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