13. Mai 2009, 14:32 Uhr

Sauerland-Gruppe erwägt Geständnis

Bewegung im Sauerland-Prozess: Die vier angeklagten mutmaßlichen Terroristen korrespondieren offenbar über Geheimbotschaften miteinander. Bei dem Angeklagten Adem Yilmaz fanden Wachleute jetzt einen Zettel, dessen Inhalt möglicherweise auf ein baldiges Geständis der Gruppe hindeutet.

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Die Angeklagten Daniel Schneider (l.) und Adem Yilmaz (r.) sitzen flankiert von zwei Justizbeamten auf der Anklagebank©

Die im Sauerland-Prozess angeklagten vier mutmaßlichen Terroristen erwägen möglicherweise ein gemeinsames Geständnis. Das geht aus dem Inhalt eines Zettels hervor, der am Mittwoch zu Beginn des achten Verhandlungstages im Düsseldorfer Oberlandesgericht bei dem Angeklagten Adem Yilmaz beschlagnahmt worden ist. Wachleute hatten bemerkt, wie der Angeklagte Daniel Schneider das Schreiben an Yilmaz übergab. "Wann ist es sinnvoll, dass alle schweigen oder aussagen?", heißt es in der vom Vorsitzenden Richter Ottmar Breidling verlesenen Botschaft, die mit arabischen Worten und Grußformeln durchsetzt ist. Bislang hatten die vier Angeklagten in dem Prozess geschwiegen.

Nach den Worten des Vorsitzenden Richters wirft der Brief die Frage auf, ob sich die Angeklagten miteinander möglicherweise über ein Geständnis absprechen wollen. "Tun Sie das bald, wenn Sie etwas davon haben wollen", empfahl ihnen Breidling: "Es scheint in die Sache Bewegung gekommen zu sein."

"Ich hoffe, es geht Dir gut, mein Bruder, möge Dir Allah seine schönste Belohnung schenken", schreibt Schneider in der beschlagnahmten Botschaft an Yilmaz. "Deine Idee ist grundsätzlich sehr gut", fährt er fort, ohne konkreter zu werden. Jedoch müsse auch geklärt werden, was "Abdul Malik" aussagen wolle, heißt es später. Dies ist der Deckname des ebenfalls angeklagten mutmaßlichen Rädelsführers der Gruppe, Fritz Gelowicz. Keiner der Gruppe dürfe aber Schaden riskieren, heißt es.

Direkt nach Beschlagnahmung der Geheimbotschaft ließ der Richter die Sitzung unterbrechen und die Zellen von Schneider und Yilmaz in den Justizvollzugsanstalten in Wuppertal und Köln durchsuchen. Wachleute der Angeklagten erklärten im Zeugenstand, dass sie bereits am vorhergehenden Verhandlungstag vermutet hätten, dass die Angeklagten heimlich Mitteilungen austauschen. Sie hätten "sich so komisch die Hand gegeben". Schneider und Yilmaz hätten auch mehrere Worte gewechselt, allerdings nicht auf Deutsch.

Die angeklagten Islamisten sind auf vier Gefängnisse in Deutschland aufgeteilt und treffen nur an den Prozesstagen im Hochsicherheitstrakt in Düsseldorf aufeinander. Jeder Angeklagte sitzt im Gerichtssaal jeweils zwischen zwei Wachleuten. Sie werden getrennt in den Saal geführt, einzige Kontaktmöglichkeit ist die kurze Begrüßung, bevor sie Platz nehmen. Ihnen wird die Vorbereitung von Bombenanschlägen in deutschen Großstädten und die Mitgliedschaft in der Islamischen Dschihad Union (IJU) vorgeworfen. Drei von ihnen waren Anfang September 2007 im Sauerland festgenommen worden, ein vierter später in der Türkei. Der Prozess - eines der größten Verfahren seit RAF-Zeiten - ist auf zwei Jahre angelegt.

In dem beschlagnahmten Schreiben geht es auch um die Höhe des möglichen Strafmaßes und um die Prozesskosten, die Schneider auf 500.000 Euro schätzt. Diese könnten vom Staat zurückverlangt werden, warnt Schneider. Zugleich geht es aber auch um Geld, über das die Angeklagten später verfügen wollen. In diesem Zusammenhang erwähnt Schneider einen "Vertrag", den jemand anders für sie abschließen müsse, da ihre Namen auf der UN-Terrorliste stünden. Was für ein Vertrag gemeint ist, bleibt unklar. Den Brief an Yilmaz schließt Schneider mit den Worten: "Wie gesagt, die Idee ist sehr gut." Er wolle versuchen, in zwei bis drei Wochen eine Antwort zu geben.

DPA/AP
 
 
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KOMMENTARE (7 von 7)
 
Administrator (13.05.2009, 18:02 Uhr)
Liebe User,
vielen Dank für Ihre Beiträge. Wir schließen die Debatte an dieser Stelle.
Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Admins
Dieter37 (13.05.2009, 17:58 Uhr)
@NeuerMensch
tickst du noch richtig ???
Hier geht es nicht um "Andersläubige", sondern um gefährliche Gewalttäter und Mörder !
RDUKE7777777 (13.05.2009, 17:51 Uhr)
Mal sehen wie diese Farce ausgeht
Jeder, der sich ein bisschen zu diesem Thema eingelesen hat weiss ja, dass die Sache ganz und gar nicht sauber ist - wer hat nochmal die Sprengzünder geliefert? Na? Nochmal schnell nachlesen.
Das ganze Verfahren wird sich im Sande verlaufen, wird irgendwann eingestellt (wie bei den London-Attentaten) weil nichts zu beweisen war und lieber abgebrochen wird, bevor die Verstrickungen mit unseren "Sicherheitsbehörden" zu offensichtlich werden.
floyd77 (13.05.2009, 17:25 Uhr)
AW: Überraschung
Wenn diese Kerle einen Anschlag verüben wollten, dann müssen sie dementsprechend hart bestraft werden. Wer allerdings denkt, sie hätten das bloß getan, weil sie sich die Jungfrauen wünschen, ist sehr naiv. Die Menschen, die das Thema Jungfrauen immer im Vordergrund stellen wollen, bekommen mein Mitleid für ihre Oberflächlichkeit und Ignoranz.
vegefranz (13.05.2009, 16:45 Uhr)
Gutmenschen halten das verfahren für illegitim

Ex-Verfassungsrichter will Milde bei Ehrenmorden
Winfried Hassemer (Foto), ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (1996-2008), plädiert dafür, bei “Ehrenmorden” auch “den sozialen Kontext und die Sozialisation des Täters” zu brücksichtigen. Das sagte er in einem Spiegel-Interview. Da der Täter in “anderen sozialen Mustern lebe, müsse man auch einen sogenannten Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.
Der Spiegel fragt ungläubig nach:
Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil.
Und bekommt die Antwort:
Genau. Ich denke, diese Frage muss man bei sogenannten Ehrenmorden beantworten.
Da werden sich zukünftige Schwesternmörder freuen, wenn diese Ansichten Schule machen. Sie wussten nicht, dass Morde verboten sind!
Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.
Derselbe Richter findet es übrigens nicht richtig, Terrorcamp-Besucher zu bestrafen. Schließlich könne man ihnen - im Gegensatz zu jemandem, der betrunken Auto fährt, ja keine böse Absicht unterstellen.
NeuerMensch (13.05.2009, 16:24 Uhr)
Des Deutschen liebste Phantasie...
... bleibt wohl, Andersgläubigen den Tod zu wünschen... Laut dieser Kommentare scheint das noch immer so zu sein.
bikersplace (13.05.2009, 15:48 Uhr)
Überraschung
Vor allem dann die Gesichter, wenn sie feststellen, dass es nicht 77 17jährige Jungfrauen sind, sondern 17 77jährige.....
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