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4. März 2010, 11:38 Uhr

Welche Rolle spielten die Geheimdienste?

Bis zu zwölf Jahre Haft: So lautet das Urteil im Sauerlandprozess. Auch am Ende des Verfahrens bleibt jedoch vieles im Dunkeln – etwa die Rolle der Geheimdienste. Eine Analyse von Martin Knobbe

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Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen wurde am Oberlandesgericht in Düsseldorf das Urteil im Sauerlandprozess gesprochen.© Roland Weihrauch/DPA

Würde man einen idealen Gerichtsprozess inszenieren wollen, dann käme wohl das heraus, was sich im so genannten Sauerland-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf abgespielt hat: Vier junge Männer, die bereitwillig gestehen, den größten islamistischen Terroranschlag auf deutschem Boden geplant zu haben. Dank monatelanger Observation eine Fülle an Beweisen, die kaum Zweifel an den Vorwürfen lassen. Richter, Verteidiger und Bundesanwälte, die um ein faires Verfahren bemüht sind, so dass in den Zeitungen schon von einer "kuscheligen" Atmosphäre zu lesen ist.

Am Ende Worte der Reue und Entschuldigung von den meisten der Angeklagten und das Versprechen ihres Anführers, sich in Zukunft "in keinster Weise an terroristischen Aktivitäten" mehr zu beteiligen. Das alles innerhalb von zehn Monaten: ein rasantes und vergleichsweise kostengünstiges Verfahren für deutsche Verhältnisse. Ein Gerichtsprozess par excellence also, mit erwartbaren langen Haftstrafen am Ende: Zwölf Jahre für den Anführer der Gruppe, Fritz Gelowicz; zwölf Jahre für Daniel Schneider, der bei seiner Flucht auf einen Polizisten geschossen hatte, was seine Strafe erhöhte; elf Jahre für Adem Yilmaz; fünf Jahre für Atilla Selek, der mehr Mitläufer als Antreiber war und deshalb nur wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde.

Woher kamen die Zünder?

Richter Ottmar Breidling orientierte sich in seinem wohl letzten Urteil vor seiner Pensionierung eher an den Forderungen der Ankläger, doch eine Revision ist kaum zu erwarten. Dennoch hinterlässt der bislang größte Prozess zum islamistischen Terrorismus einen schalen Nachgeschmack. Denn die frühen Geständnisse verhinderten eine intensive Auseinandersetzung mit den kritischen Aspekten dieses Verfahrens. So blieb bis zuletzt unklar, woher genau die 26 Sprengzünder für die geplanten Bomben kamen und warum die allermeisten gar nicht funktioniert hätten, wie die Techniker des Bundeskriminalamtes herausfanden.

Für die Beschaffung der Zünder war Atilla Selek zuständig, der dabei auf die Hilfe des türkischen Mittelsmannes Mevlüt K. gesetzt hatte. Mevlüt K. allerdings war ein Kontaktmann des türkischen Nachrichtendienstes MIT, der wiederum gute Kontakte zur amerikanischen CIA pflegt. Der MIT hatte nach Recherchen des stern seinen V-Mann Mevlüt K. im Jahr 2004 auch schon dem Bundesnachrichtendienst für eine gemeinsame Operation angeboten, was der BND damals dankend ablehnte, da es bereits zwei Haftbefehle gegen Mevlüt K. in Deutschland gab.

Welche Rolle spielten die Geheimdienste?

Welche Rolle also die Geheimdienste in der Planung des Anschlags spielten, vermochte das Gericht nicht aufzuklären. Gegen Mevlüt K. wurde im August zwar Haftbefehl erlassen, doch dass dieser jemals vollstreckt wird, ist unwahrscheinlich: Der Mann ist abgetaucht. Die ausführlichen Geständnisse verhinderten auch, dass sich die Richter mit manch fragwürdiger Ermittlungsmethode auseinandersetzten.

Als Beweis, dass sich Fritz Gelowicz und Adem Yilmaz in einem Terrorcamp der Islamischen Dschihad Union (IJU) aufgehalten haben, zogen die Ermittler des BKA einen Zeugen heran, der in Usbekistan in Haft sitzt. Sherali A. gab gegenüber den deutschen Beamten an, die Männer aus Deutschland im Terrorcamp gesehen zu haben. Usbekistan allerdings ist bekannt dafür, dass seine politischen Häftlinge gefoltert werden. Und in Deutschland gibt es ein gerichtliches Verwertungsverbot von Aussagen, die unter Folter entstanden sind. Hätten die Angaben des Zeugen im Sauerland-Verfahren überhaupt verwendet werden dürfen? Und dürfen deutsche Ermittler mit einer Diktatur kooperieren, die wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen weltweit geächtet wird?

Wie wird man zum Terroristen?

Die Antwort der Richter darauf wäre interessant gewesen. Am Ende aber war der usbekische Zeuge für die Beweisaufnahme gar nicht mehr nötig: Die Angeklagten selbst erzählten ausführlich von ihrer Ausbildung im pakistanischen Terrorcamp. Der Düsseldorfer Prozess allerdings hat eines erreicht: Er hat Antworten auf die Frage gefunden, wie sich junge, in Deutschland gut integrierte Männer so schnell von einer radikalen Ideologie beeinflussen lassen, dass sie am Ende gar zum Massenmord bereit waren.

Dank der ausführlichen Geständnisse und einer sensiblen Verhandlungsführung arbeitete das Gericht die verschiedenen Aspekte heraus: Das schwierige Elternhaus der Angeklagten, Probleme in der Schule, der Einfluss von Mentoren im Umfeld einiger Moscheen in Deutschland oder die Bedeutung von Sprachschulen im Ausland, in deren Umgebung sich die Werber für terroristische Ausbildungslager bewegen. Erkenntnisse die entscheidend sind, wenn die Sicherheitsbehörden nun an Konzepten arbeiten, wie die Radikalisierung von jungen Muslimen und Konvertiten frühzeitig zu verhindern ist.

Eine Analyse von Martin Knobbe
 
 
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