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2. August 2010, 08:13 Uhr

Der Solidaritätszuschlag bleibt

Der Steuerzahlerbund hält seine Zeit nach 20 Jahren für abgelaufen, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jedoch entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig und kann auch in Zukunft weiter erhoben werden.

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1995 eingeführt und seitdem immer wieder in der Kritik: der Solidaritätszuschlag© Achim Scheidemann/DPA

Der Solidaritätszuschlag kann weiterhin erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts, das von der Verfassungswidrigkeit des "Soli" für das Jahr 2007 ausging. Die Vorlage sei unzulässig, "weil sich das Niedersächsische Finanzgericht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen der Ergänzungsabgabe nicht hinreichend auseinandergesetzt hat", heißt es in dem Beschluss der Karlsruher Richter.

Der Solidaritätszuschlag gilt als Ergänzungsabgabe und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Der Zuschlag wurde 1991 im Rahmen des Solidarpakts zunächst für ein Jahr eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 1995 wird er wieder erhoben - in Ost und West.

P.S: Ist der Soli überhaupt noch sinnvoll? Brauchen wir wirklich noch den Solidaritätszuschlag, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren? Diskutieren Sie mit auf der Facebook-Seite von stern.de.

ins/DPA
 
 
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