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21. September 2011, 16:40 Uhr

Durchschnitts-Jurist auf dem Weg ins Spitzenamt

Zwei Mal "befriedigend" - für das Spitzenamt des Generalbundesanwalts reichen die juristischen Leistungen des Johannes Schmalzl eigentlich nicht aus. Dennoch steht die Berufung des FDP-Politikers offenbar nichts mehr im Wege.

Schmalzl, Generalbundesanwalt, Staatsexamen, Qualifikation

Der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl (FDP) verfügt nicht über die Qualifikation für ein Spitzenamt© Marijan Murat/DPA

Der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl, den Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als künftigen Generalbundesanwalt vorgeschlagen hat, ist für das Amt wenig qualifiziert. Nach Recherchen des stern hat er in beiden juristischen Staatsprüfungen nur die Note "befriedigend" erreicht, was normalerweise nicht für Spitzenämter in der Justiz reicht. Zudem weist er kaum Erfahrung als Staatsanwalt auf.

Dennoch ist Schmalzl trotz einiger Querelen so gut wie durch. Die Bundesregierung geht nach DPA-Informationen davon aus, dass der Bundesrat die Personalie am Freitag durchwinkt. "Es wird eine Mehrheit auch mit SPD-Ländern geben", hieß es am Mittwoch aus Berliner Regierungskreisen. Sogar eine einstimmige Entscheidung sei möglich. Bislang galt die Wahl allerdings als unsicher.

Nach stern-Informationen hat Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg die Justizministerin nach einem Treffen mit Amtskollegen in einem Brief aufgefordert, ihren Personalvorschlag zurückzunehmen, da sonst "das Vertrauen in die Sachkompetenz der Bundesanwaltschaft erschüttert werden würde". Die scheidende Generalbundesanwältin Monika Harms verwies darauf, dass üblicherweise langjährige Erfahrung in der Justiz für die Übernahme zur Bundesanwaltschaft erforderlich sei. Auf einer von den Grünen beantragten Sondersitzung des Bundestagsrechtsausschusses soll Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag zu ihrem umstrittenen Kandidaten Stellung nehmen.

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