29. März 2013, 18:00 Uhr

Anwalt legt Beschwerde gegen 20.000-Euro-Deal ein

Mit einer Geldstrafe soll Ex-Bundespräsident Christian Wulff nicht davonkommen, findet ein Jurist aus Karlsruhe. Er hält das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover für gesetzeswidrig.

Christian Wulff,

Wenn er eine Strafe von 20.000 Euro zahlt, stellt die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff ein©

Gegen das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover zur Einstellung des Verfahrens gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat ein Jurist Beschwerde eingelegt. Der Rechtsanwalt aus Karlsruhe hält es nach einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe) für gesetzeswidrig, dass die Behörde ihre Ermittlungen gegen eine Auflage von 20.000 Euro beenden will. Er reichte bei der niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Eine Regierungssprecherin bestätigte den Eingang der Beschwerde. "Sie wird jetzt bearbeitet", sagte sie am Freitag. Wulff muss bis zum 8. April entscheiden, ob er das Angebot der Staatsanwaltschaft annimmt. Diese wirft ihm vor, er habe sich im September 2008 vom Filmproduzenten David Groenewold einen Teil der Kosten einer Reise nach München bezahlen lassen.

Ein Verfahren dürfe nach der Strafprozessordnung nur eingestellt werden, wenn das öffentliche Interesse an einer Strafe mit der Zahlung einer bestimmten Summe beseitigt werden würde, sagte der Anwalt der Zeitung. Dies sei bei Wulff aber nicht der Fall. "Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass Inhaber politischer Ämter nicht käuflich sind und dass diese bei erwiesener Korruption auch bestraft werden."

nw/DPA
 
 
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