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6. April 2011, 15:08 Uhr

Länder vergeben sieben Wett-Konzessionen

Ab 2012 wollen die Bundesländer sieben Konzessionen an private Sportwetten-Anbieter vergeben. Die bundesweiten Lizenzen sollen über fünf Jahre laufen. Während Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten zulässig sind, ist Fernsehwerbung im Umfeld von Sportsendungen verboten.

Spielsucht, Glücksspiel-Staatsvertrag, Staatsvertrag, Geldautomaten, Lotto, Lotto-Monopol

Tipp24-Chef Magnus von Zitzewitz: "Wer nicht wirbt, der stirbt"© Federico Gambarini

Die Bundesländer wollen ab 2012 sieben bundesweite Konzessionen für Sportwetten-Anbieter vergeben. Diese Regelung solle testweise fünf Jahre lang gelten, kündigten die Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz, Wolfgang Böhmer und Kurt Beck, nach einer Sonderkonferenz der Länderchefs am Mittwoch in Berlin an. Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten würden zugelassen, Fernsehwerbung im Umfeld von Sportsendungen dagegen nicht. Der Chef des Wettanbieters Tipp24, Magnus von Zitzewitz, hatte zuvor die Bedeutung der Werbung für die Branche betont. "Wer nicht wirbt, der stirbt", sagte er der Zeitung "Die Welt". Von der Öffnung des Sportwettenmarktes dürften private Anbieter wie bwin und Tipp24 profitieren.

Die Ministerpräsidenten verständigten sich nach langen Verhandlungen grundsätzlich auf die Eckpunkte eines neuen Glücksspielsstaatsvertrags. Lediglich Schleswig-Holstein prüft noch einige Fragen. Beck sagte, er gehe jedoch davon aus, dass zumindest die übrigen 15 Länder sich bis zum Sommer abschließend verständigen würden. Damit könnte der Vertrag auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni unterzeichnet werden. Eine Konzessionsvergabe werde jedoch praktisch nicht vor Beginn des Jahres 2012 möglich sein, sagte Beck. Die Konzessionsabgabe betrage 16 2/3 Prozent des Spieleinsatzes. Die Höhe der Ausschüttungen dürften die Wettanbieter selbst bestimmen. Gegen illegale Sportwetten würden die Länder mit aller Konsequenz vorgehen.

Glücksspielstaatsvertrag läuft am Jahresende aus

Auch für das Internetangebot von Casino-Spielen vereinbarten die Ministerpräsidenten eine Regelung für eine Testphase von fünf Jahren. Danach soll das Angebot der Spielbanken weiter zahlenmäßig streng begrenzt bleiben. "Internetangebote von Casino-Spielen sind nur bei realen Spielen wie sie im Spielsaal einer konzessionierten Spielbank vor Ort ... angeboten werden zulässig", erklärten die Ministerpräsidenten. Das Volumen des bisher weitgehend illegalen Sportwettenmarktes liegt nach früheren Schätzungen bei rund fünf Milliarden Euro. Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende des Jahres aus, daher müssen die Länder spätestens bis dahin eine Lösung finden. Einig waren sich die Ministerpräsidenten schon länger darin, dass das staatliche Monopol für die Lotterie erhalten bleiben soll. Die SPD-regierten Länder hatten sich jedoch lange dagegen gesträubt, Sportwetten privater Anbieter zuzulassen, während die unionsregierten Länder eine Marktöffnung anstrebten.

Erhebliches Interesse an Wettgeschäften

Der Europäische Gerichtshof hatte den deutschen Glücksspielstaatsvertrag im September für unzulässig erklärt, weil er nicht das Ziel verfolge, die mit dem Glücksspiel einhergehende Suchtgefahr zu bekämpfen. Grundsätzlich sei aber ein staatliches Wettmonopol zulässig, wenn es dem Schutz der Verbraucher diene. Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte ähnlich: Das Sportwettenmonopol dürfe nur bestehen bleiben, wenn es ausschließlich der Bekämpfung der Spielsucht diene.

Die Länder haben ein erhebliches Interesse am Aufkommen aus den Wettgeschäften. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass Lotterien und Spielbanken 2010 3,3 Milliarden Euro in die Kassen der Länderfinanzminister spülten. Allein bei der Lotteriesteuer wurden Einnahmen von 1,5 Milliarden Euro erwartet. Aus Fußballtoto und Zahlenlotto wurde mit weiteren 1,5 Milliarden Euro gerechnet. Die Spielbanken tragen mit voraussichtlich 300 Millionen Euro zu den Ländereinnahmen bei.

ins/DPA
 
 
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