Nutzung von Artikeln durch Onlinedienste: EU-Länder dürfen Verlage unterstützen
Im Streit über die Nutzung von Presseartikeln durch Onlinedienste hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Verlagen den Rücken gestärkt. EU-Staaten dürfen die Presse gegenüber digitalen Dienstleistern unterstützen und eine angemessene Vergütung für Medienunternehmen vorsehen, wie der EuGH am Dienstag entschied. In dem Fall ging es um Regelungen aus Italien; geklagt hatte Meta. (Az. C-797/23)