GESPERRT! Worauf Sie achten müssen Die Anträge können nur noch online über das Internet gestellt werden

Der Staat spendiert 2500 Euro Abwrackprämie für die Verschrottung des alten Autos beim Kauf eines Neuwagens. Sechs Antworten auf wichtige Fragen zu dem Zuschuss.

1. Wann lohnt es sich, sein altes Auto zu entsorgen, um die Prämie zu kassieren?

Nur wenn das Auto weniger wert ist als die 2500 Euro und sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt dafür nicht mehr erzielen lässt. Sonst würde man Geld verlieren.

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die staatliche Prämie zu bekommen?

Das Auto, das verschrottet werden soll, muss mindestens neun Jahre alt und ein Pkw sein. Stichtag ist der 14. Januar 2000. Der Wagen darf defekt oder beschädigt (Unfallwagen) sein. Zwingend: Das Auto ist zugelassen und unmittelbar vor der Verschrottung mindestens ein Jahr im Besitz desjenigen, der es verschrotten lassen will und der gleichzeitig einen Neuwagen kauft. Das muss ein und dieselbe Person sein. Stillgelegte Fahrzeuge sind ausgenommen. Eine kurzfristige Wiederzulassung macht das Auto nicht prämienfähig, weil der Wagen die letzten zwölf Monate vor Antragstellung nicht durchgehend auf den Halter zugelassen war. Und die Prämie gibt es nur für Privatpersonen. Der Begriff "Neuwagen" definiert sich so: Es kann ein nagelneues Auto sein, ein Jahreswagen, ein Wagen mit Tageszulassung, ein Re-Import- oder ein Leasingfahrzeug (kein Gebrauchtleasing).

3. Welche Formulare müssen ausgefüllt werden?

Seit dem 30. März gilt: Der Antrag für die Prämie kann nur noch online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Auf der Internetseite www.bafa.de findet sich eine Antragsmaske, die ausgefüllt werden muss. Sie heißt "UMP-Neu". Die Abkürzung steht für Umweltprämie. Diesem Antrag müssen Kauf-, Leasingvertrag oder eine verbindliche Bestellbestätigung beigefügt sein. Und zwar als PDF-Datei. Dazu ist ein Scanner nötig, der die Papiere in computerlesbare Dateien umwandelt. Wer weder über einen Internetanschluss noch über einen Scanner verfügt, muss es über den Anschluss des Autohändlers versuchen oder über einen bei Freunden und Verwandten.

4. Wann bekomme ich Bescheid, ob ich die Prämie erhalte?

Unmittelbar nachdem das Onlineformular ausgefüllt und abgeschickt worden ist, sendet die Bundesbehörde eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die ist aber noch keine Zusage, dass man die Prämie auch bekommt. Ab Mitte April verschickt das Amt dann Bescheide, dass die Prämie für sechs Monate reserviert ist. Das ist für eventuell längere Lieferzeiten des Wagens wichtig. Diesem Bescheid liegt ein Verwendungsnachweisformular bei, das ausgefüllt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zurückzuschicken ist - zusammen mit: Verschrottungsnachweis, entwertetem Fahrzeugschein, entwertetem Fahrzeugbrief sowie Kopien des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefes des Neuwagens. Sollte es sich um einen Jahreswagen handeln, ist eine Bescheinigung des Herstellers erforderlich, die belegt, dass der Erstkäufer ein Werksangehöriger war.

5. Muss man das Verschrotten selbst managen?

Nein, der bequemere Weg ist, wenn das vom Autohaus erledigt wird, bei dem der Neuwagen gekauft wird. Man muss allerdings danach fragen.

6. Kann es sein, dass man die Prämie nicht bekommt, obwohl schon ein Neuwagen gekauft worden ist?

Theoretisch ja. Als der Prämientopf zu Anfang nur mit 1,5 Milliarden Euro gefüllt war, hätte das durchaus passieren können. Nachdem die Bundesregierung nun aber frische Milliarden nachgeschossen hat, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass das passiert. Es zählt zwar nach wie vor nicht das Datum des Kaufes, sondern das Datum der Neuwagenzulassung. Doch durch die Reservierbarkeit der Prämie (sechs Monate) sollten auch sehr lange Lieferzeiten abgedeckt sein.

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