Windows 10 sollte für Microsoft der Befreiungsschlag vom ungeliebten Windows 8 werden. Doch statt Verkaufserfolge feiern zu können, sah sich der Konzern wachsender Kritik ausgesetzt, vom verwirrenden Hin und Her, wer nun das kostenlose Upgrade bekommt, bis zur undurchsichtigen Datenverarbeitung. Die bringt Microsoft nun sogar einen Prozess ein.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zieht deshalb gegen Microsoft vor Gericht. Da der Softwarekonzern sich weigere, eine geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, sei Klage vor dem Landgericht München eingereicht worden, teilte der Verband mit. Den Verbraucherschützern geht gegen den Strich, dass Microsoft das Upgrade auf Windows 10 mit überarbeiteten Lizenzbedingungen verbindet. In der wird dem Konzern in einer Klausel pauschal erlaubt, die Daten des Nutzers zu erheben. Und das, ohne dass die Nutzer dem widersprechen könnten.
Versteckte Erlaubnis zur Datenerhebung
Die Verbraucherschützer fordern, dass solche Klauseln optisch hervorgehoben werden müssten. Zudem sollten die Nutzer transparent erkennen können, welchen konkreten Bedingungen sie zustimmen. Die Datenschutzerklärung sei dafür viel zu lang, unübersichtlich und unbestimmt. Microsoft sieht diese Kritik als überzogen an. Der Nutzer könne die Datenschutzeinstellungen jederzeit an seine Bedürfnisse anpassen. "Der Kunde hat mit Windows 10 die volle Kontrolle über seine Daten", betont Microsoft. Untersuchungen zeigten allerdings, dass sich gar nicht alle Schnüffel-Prozesse abschalten ließen. Wie man als Nutzer seine Daten weitgehend schützen kann, erfahren Sie in dieser Fotostrecke.
Die Verbraucherschützer hatten Microsoft zudem aufgefordert, auf die monierte Datenschutz-Klausel zu verzichten. Microsoft hatte das genauso verweigert, wie eine geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW. Deshalb sei Klage eingereicht worden.
Auch andere Verbände klagen
Es ist nicht das erste Mal, dass deutsche Verbraucherschützer Microsoft wegen Windows 10 verklagen. Der Verbraucherschutz Baden-Württemberg zerrte Microsoft im vergangenen Dezember ebenfalls vor Gericht. Anders als beim aktuellen Fall ging es dort allerdings um den Zwangs-Download von Windows 10. Microsoft hatte auch dann Nutzern das mehrere Gigabyte große Update auf den Rechner geladen, wenn die gar nicht vor hatten, es zu installieren. Der Ausgang der Klage ist noch offen.