Der deutsche Internet-Unternehmer Kim Schmitz darf Neuseelands Geheimdienst verklagen, weil dieser ihn im Zuge von US-Ermittlungen wegen der Verbreitung von Raubkopien ausspioniert hat. Ein Berufungsgericht lehnte einen Antrag der neuseeländischen Regierung ab. Diese wollte eine Gerichtsentscheidung zugunsten von Schmitz für ungültig lassen. Damit kann der Gründer des Online-Diensts Megaupload nun Schadenersatz fordern.
Der Deutschstämmige, der sich selbst Kim Dotcom nennt, wehrt sich gegen den Geheimdienst, das Government Communications Security Bureau, weil die Überwachung illegal gewesen sei. Agenten werden umgangssprachlich auch "Schlapphüte" genannt.
Regierungschef Key sagt sorry
Die neuseeländische Regierung entschuldigte sich bereits bei Schmitz für die Überwachung seiner Villa. Der Unternehmer war im Januar 2012 in Neuseeland wegen des Vorwurfs massenhafter Urheberrechtsverletzungen verhaftet worden.
Dabei spielten auch die Erkenntnisse aus der Überwachung eine maßgebliche Rolle. Im Februar 2013 kam Dotcom gegen eine Kautionszahlung frei und kämpft nun gegen seine Auslieferung in die USA, wo ihm der Prozess gemacht werden soll. Die Vereinigten Staaten werfen ihm vor, er habe mit Megaupload von der Verbreitung illegaler Raubkopien profitiert. In der Zwischenzeit startete der Deutsche die neue Plattform "Mega" für die Speicherung und den Tausch von Dateien.
Für den Geheimdienst ist die aktuelle Gerichtsentscheidung eine schwere Niederlage. Das Berufungsgericht verfügte auch, dass Mitarbeiter der Behörde vor Gericht zu Vorwürfen des Megaupload-Gründers aussagen müssen. Zudem muss der Dienst weitere Details zum Ausmaß der Überwachung von Dotcom und dessen Villa in Auckland mitteilen.
Laut der Gerichtsentscheidung soll der Geheimdienst auch Unterlagen zu der Frage freigeben, welche Informationen zu Schmitz er an ausländische Dienste weitergegeben hat.
Geheimdienst muss eigene Bürger verschonen
Hintergrund des Streits sind die Beschränkungen des Geheimdienstes im Inland. Im September hatte sich herausgestellt, dass die Behörde Schmitz vor der Verhaftung überwacht hatte, obwohl dieser seinen Wohnsitz in Neuseeland hatte - womit eine Tätigkeit des Diensts verboten gewesen wäre.
Neuseelands Premierminister John Key entschuldigte sich daraufhin persönlich bei Schmitz. Der Deutsche will die Vorwürfe gegen die Behörde in eine Klage gegen die neuseeländische Regierung insgesamt integrieren. Dieser zufolge war seine Verhaftung illegal. Wie hoch die Schadensersatzforderung dabei sein soll, teilten seine Anwälte noch nicht mit.
Für August ist eine Anhörung zu der Frage geplant, ob Schmitz an die USA ausgeliefert werden darf. Diese wurde aber bereits zweimal verschoben.