Spanierin verklagt Auktionshaus Darf man Grundstücke auf der Sonne bei Ebay verkaufen?

Der Verkauf von Land auf anderen Himmelskörpern kann sehr lukrativ sein. Eine Spanierin hat sich zur Besitzerin der Sonne erklärt - doch Ebay will beim kosmischen Grundstückshandel nicht mitspielen.

Es könnte die wohl ungewöhnlichste Klage unseres Sonnensystems sein: Die 54-jährige Spanierin Ángeles Durán zieht gegen Ebay vor Gericht, weil ihr das Onlineauktionshaus angeblich Einnahmen vom Verkauf von Grundstücken auf der Sonne vorenthalten hat. Doch kann die Sonne überhaupt jemandem gehören? Laut internationalem Weltraumvertrag, der am 10.Oktober 1967 in Kraft trat, dürfen keine Staaten einzelne Himmelsköper für sich beanspruchen. Der Vertrag stammt aus einer der heißesten Phasen des Kalten Krieges und sollte auch verhindern, dass die USA und die ehemalige Sowjetunion Militärbasen auf anderen Planeten errichten oder gar Nuklearwaffen im Weltraum stationieren.

Warum also glaubt die Frau, die Besitzerin der Sonne zu sein? Der Weltraumvertrag, der von 98 Ländern unterzeichnet wurde, gilt laut Duran eben nur für Staaten, aber nicht für Privatpersonen. Die vermeintliche Sonnenbesitzerin hat sich ihre Ansprüche auch gleich notariell beglaubigen lassen. Ein Dokument, dass der US-Zeitung "Washington Post" vorliegt, besagt, sie sei "die Besitzerin der Sonne, eines Sterns des Spektral-Typs G2 inmitten des Sonnensystems, durchschnittlich 149.600.000 Kilometer von der Erde entfernt" - damit es bloß nicht zu Verwechslungen kommt.

Millionär mit Grundstücken auf Mond und Mars

Als Vorbild dient der Frau ein US-Amerikaner, der sich seit dem Jahr 2010 als Besitzer von Mond, Venus, Mars und Merkur ausgibt - und dies recht erfolgreich: Inzwischen ist der Unternehmer durch den Verkauf von Grundstückszertifikaten zum Millionär geworden. Ungefähr zur selben Zeit sicherte sich die 54-jährige Mutter von vier Kindern die Rechte an der Sonne – zwar ein heißes Pflaster, aber besser als Nichts. Einige Jahre vergingen, ohne dass sich jemand an den Besitzansprüchen der Frau zu stören schien. 2013 bot sie die ersten Grundstücke auf der Sonne zum Verkauf bei Ebay an - für einen Euro pro Quadratmeter, inklusive passender Dokumente.

Anscheinend hat sich auch so mancher Käufer gefunden - laut der britischen Zeitung "Independent" hat die 54-Jährige über 600 Parzellen bei Ebay verkauft. Doch auf die Erlöse muss sie bis heute warten. Laut Ebay hat die Spanierin gegen die die Bestimmungen zum Handel mit immateriellen Gütern verstoßen. Kurz: Man kann keine Dinge verkaufen, die nicht existieren. Das Auktionshaus sperrte den Account der 54-Jährigen. Dies will sie offensichtlich nicht auf sich sitzen lassen. Doch vor Gericht geht es nicht um die Frage, ob ihre Besitzansprüche auf unseren Heimatstern rechtens sind, sondern ob sie gegen Ebays Verkaufsbestimmungen verstoßen hat. Laut Durán ist die Sonne nämlich sehr wohl ein materielles Objekt. Damit hat sie natürlich Recht, doch wie es um die Ein-Quadratmeter-Parzellen auf der Oberfläche bestellt ist, ist eine völlig andere Frage.

Unterdessen verkauft die Spanierin munter weiter Sonnen-Grundstücke auf ihrer eigenen Webseite. Duran hat es in ihrem Heimatland Spanien schon einmal in die Schlagzeilen geschafft: Als sie sich die Rechte am Tarzan-Schrei aus dem Filmklassiker von 1932 gesichert hat - und klagte, sobald jemand diesen verwendete. Doch laut "Washington Post" steckt wohl noch mehr hinter Duráns Ansprüchen auf die Sonne. Angeblich seien diese eine Kritik am Besitz von natürlichen Resourcen durch Firmen - ganz nach dem Motto: Wenn Firmen Geld mit Wind und Wasser verdienen, warum dann nicht auch mit anderen Himmelskörpern? Angeblich will Durán ihre Einnahmen von den Sonnen-Verkäufen spenden.

amt

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