Der erste Versuch, eine im Internet gekaufte Musikdatei über das Online-Auktionshaus Ebay zu versteigern, ist gescheitert. Ebay nahm die Auktion vom Netz, da nach den Handelsregeln keine Warenangebote zugelassen sind, die über das Internet geliefert werden, berichtete der Branchendienst news.com. Die Grundsatzfrage, ob im Internet legal erstandene digitale Musikdateien wieder verkauft werden können, wie es beispielsweise bei CDs der Fall ist, bleibe aber weiterhin offen, betonte der Internetentwickler George Hotelling, der mit seiner Auktion auf das Problem aufmerksam machen wollte.
Ungeklärte Rechtslage
Hotelling hatte hatte den Song bei dem neuen Online-Musikshop iTunes des Computerherstellers Apple für 99 Cents erworben. Während der private Verkauf einer erworbenen CD rechtlich erlaubt ist, ist bislang ungeklärt, ob dieses Recht auf digitale Musikstücke ohne Datenträger übertragbar ist.
Apple bietet mit iTunes seit April mit großem Erfolg eine Internet-Plattform zum Erwerb von Musikstücken an. Apple hat dabei besonders liberale Konditionen und erlaubt anders als andere Angebote auch das Brennen auf CD, die Nutzung auf den tragbaren "iPod"-Playern sowie den Austausch der Musikstücke über maximal drei Computern. Apple-Chef Steve Jobs hatte sich zum Start des Dienstes überzeugt gezeigt, dass die Kunden Musik nicht unter bestimmten Auflagen mieten, sondern besitzen wollten.