Apple hat im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung gute Aussichten in Deutschland. Die Vorsitzende Richterin im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf erklärte am Donnerstag, sie halte die einstweilige Verfügung, unter der Samsungs Tablet-PC Galaxy in Deutschland nicht verkauft werden darf, weiterhin für rechtens. Sie folgte damit der Argumentation der Amerikaner, das koreanische Gerät verletze Patentrechte.
Samsung kam indes mit seiner Linie, es habe lange vor Apples iPad ähnlich aussehende Geräte gegeben, nicht durch. Um seine Argumentation zu stützen, hatte Samsung sogar auf den Film "2001: Odyssee im Weltraum" aus dem Jahr 1968 Bezug genommen, in dem Tablet-artige Computer gezeigt werden.
Es sei Dringlichkeit geboten, es gebe einen übereinstimmenden Gesamteindruck der später erschienenen Galaxy-Tabs mit Apples iPad, erklärte die vorsitzende Richterin.
Das Gericht hatte zunächst den Vertrieb des Rechners in der ganzen Europäischen Union verboten, die Entscheidung wegen Zweifeln an der Rechtslage später allerdings vorläufig auf Deutschland begrenzt.
Ähnliche Schlappe in den Niederlanden
Am Mittwoch hatte Samsung eine ähnliche Schlappe vor einem niederländischen Gericht erlitten. Es verbot die Einfuhr von drei Smartphones der Galaxy-Reihe.
Der koreanische Elektronikriese will mit dem Galaxy Tab 10.1 die Dominanz von Apple in diesem Computersegment knacken. Beide Konzerne haben sich bereits mehrfach gegenseitig wegen Patentstreitigkeiten verklagt. Samsung hatte wegen eines ähnlichen Gerichtsentscheids bereits den Verkauf des Galaxy-Tablets in Australien verschieben müssen. Das Galaxy 10.1 wurde erst vor kurzem in Europa vorgestellt. Apple hat in der ersten Jahreshälfte weltweit rund 14 Millionen iPads verkauft.
Verblüffende Beweisstücke
Unterdessen reichte Samsung in einem ähnlichen Prozess in Kalifornien Massen an Beweismaterial ein, das Apples Anspruch auf Schutz für das iPad-Design in Frage stellen soll. Unter anderem sucht Samsung dabei Hilfe beim Filmklassiker "2001: Odyssee im Weltraum". Die Südkoreaner präsentierten als Beweisstück ein Szenenfoto aus dem 1968 erschienenen Film, in dem Raumfahrer mit flachen Bildschirmen ohne Tastatur zu sehen sind. Ob Samsung das Filmzitat auch in der am Donnerstag anstehenden Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht ins Feld führt, blieb zunächst unbekannt.