Rund 2000 Tonnen mit dem dioxinähnlichen PCB (Polychlorierte Biphenyle) verseuchtes Schweinefleisch sind seit dem 1. September von Irland nach Deutschland geliefert worden. Doch auch in mehr als 20 andere Länder und Territorien gingen die Fleisch-Exporte. Nun sollen am Mittwoch die Chefveterinäre aus 27 EU-Ländern über eine Rückrufaktion beraten. Dabei können Verbraucher bereits beim Kauf einiges tun, um sich vor bedenklichem Fleisch zu schützen.
Auf eigene Sinne verlassen
So rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Kunden, sich vor allem auf ihre Sinne zu verlassen. Generell sollte man sich nicht von bunten Bildern beispielsweise mit Rindern auf einer Weide blenden lassen. Denn damit sei über die Art der Haltung und die Herstellungsbedingungen noch nichts ausgesagt. "Auch sollte man regionale Markenfleischprogramme bevorzugen", sagt Verbraucherschützerin Susanne Umbach.
Die Ernährungsexpertin sieht in solchen Initiativen regionaler Anbieter eine der wenigen Möglichkeiten, sicher zu erfahren, von wo eine bestimmte Ware stammt. "Außerdem kann der Verbraucher auch sehr viel über sein eigenes Konsumverhalten zu seinem Schutz beitragen", erklärt die Expertin. Sie verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sich - wie im aktuellen Skandal um verseuchtes Schweinefleisch aus Irland - ein Stoff wie PCB oder Dioxin vor allem in fettreichem Fleisch besonders stark anreichert. "Wer aber auf mageres Fleisch setzt und generell auf einen ausgewogenen Speiseplan achtet, verringert das Risiko zusätzlich", betont Umbach. Überhaupt müsse die gesundheitliche Gefährdung schon in einer gewissen Relation gesehen werden: Ein einmaliger Verzehr auch von stärker belastetem Fleisch führe nicht sofort zu einer lebensgefährlichen Vergiftung. Dafür müssten es schon sehr große Mengen sein.
Wahrheitsgemäße Kennzeichnung
Grundsätzlich müssen sich Verbraucher in Deutschland nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz auf einwandfreie und den Gesetzen entsprechende Produkte verlassen können. Dazu gehören unter anderem eine wahrheitsgemäße und eindeutige Kennzeichnung von Lebensmitteln und keine irreführende Werbung. Auf dem Etikett oder an anderer Stelle auf der Verpackung müssen Informationen zu Inhaltsstoffen, Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften des Lebensmittels zu finden sein, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite schreibt.
Der Gesetzgeber fordert unter anderem eine Verkehrsbezeichnung, also den Namen des Lebensmittels, ein Zutatenverzeichnis, Angaben zu Zusatzstoffen, das Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise das Verbrauchsdatum, die Füllmenge, die Herstellerangabe, die Los- oder Chargennummer und die Preisangabe. Die Behörde rät unbedingt zur Skepsis, sollte zum Beispiel das Mindesthaltbarkeitsdatum überklebt worden sein.
Nicht in falscher Sicherheit wiegen
Verbraucherschützerin Umbach warnt Kunden davor, sich trotz der gesetzlichen Regelungen in allzu großer Sicherheit zu fühlen. Sie nennt als Beispiel den sogenannten Genusstauglichkeitsstempel, der sich auf tierischen Lebensmitteln findet und Auskunft über Verpackungs- oder Zerlegeort und -betrieb gibt. Damit ist nämlich nach ihrer Einschätzung nicht immer klar gesagt, woher das Tier denn nun ursprünglich stammte, weil sich in der Verarbeitungs- und Lieferkette viele Gelegenheiten böten, schlicht einen anderen Ort anzugeben. "Darauf sollten sich Verbraucher nicht verlassen", betont sie.