Auf Bauer Bernd Schmitz Hof leben 80 Kühe, dazu bewirtschaftet er 80 Hektar Acker - ein klassischer Familienbetrieb in der Nähe von Bonn. Sein Geschäftsmodell: Bei ihm gehe es nicht darum zu wachsen, sondern in der Gesellschaft akzeptiert zu werden und dennoch ein Einkommen zu erwirtschaften, berichtet die ARD im "Europa Magazin". Damit sich der Betrieb hält, braucht der Landwirt jede Menge Zeit. Vor allem für seine Tiere. Bürokratie hält ihn da nur auf. Deshalb ist Bauer Schmitz froh, dass es eine Sonderregelung der EU gibt. Die beinhaltet, dass kleine Landwirte die Mehrwertsteuer ihrer Verkäufe einbehalten dürfen.
Dabei gibt es aber einen Haken: Bauer Schmitz spart sich zwar die Bürokratie, darf aber nicht die Mehrwertsteuer gegenrechnen, die er beispielsweise fürs Tierfutter bezahlt hat. Damit er nicht leer ausgeht, hat Deutschland eine Ausgleichsregel. Die besagt, dass ein Landwirt auf seine Produkte, beispielsweise ein Schwein, 10,7 Prozent drauflegen darf. Das soll ihm die Mehrwertsteuer - wie eben für Tierfutter - ausgleichen. Für ihn, als kleiner Landwirt, kommt die EU-Regel sehr entgegen, sonst würde er weniger Zeit für die Tiere haben und mehr Zeit am Schreibtisch verbringen.
Warum verklagt die EU Deutschland?
Trotzdem verklagt die EU genau wegen dieser Regelung Deutschland nun vor dem europäischen Gerichtshof in Brüssel. Warum? Weil es keine Grenze nach oben gibt. Das bedeutet, auch wenn es sich um einen Großbetrieb handelt, der sowohl Tiere als auch Ackerbau betreibt, hat dieser das Recht auf die Steuervorteile. Das ist übrigens keine Seltenheit in Deutschland. Rund 180.000 Landwirte profitieren von dem Schlupfloch.
Genau das darf aber nicht sein, sagt die EU-Kommission in Brüssel. Es führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Binnenmarktes. Denn die deutschen Landwirte machen mit der Ausgleichsregelung Gewinn: Im Durchschnitt kaufen diese nämlich hauptsächlich Produkte, die mit sieben Prozent besteuert sind. Die Rückerstattung durch die 10,7 Prozent-Pauschale ist daher zu hoch. Das kostet den Steuerzahler etwa 200 Millionen Euro im Jahr.
Die EU fordert also, dass die großen Landwirte nicht mehr von der deutschen Ausgleichsregel profitieren sollen. Die Bauern, die im großen Stil wirtschaften, sehen einer Änderung gelassen entgegen. Pleite gehen würden sie wegen dieser Steuerreform nicht. Am sinnvollsten wäre es also, dass nur Kleinbauern die Vorteile genießen können, die sie auch wirklich brauchen – beispielsweise Höfe wie Bauer Schmitz sie betreibt.