Eine Berliner Bibliothek möchte die Kündigung eines Bibliotheksverbunds nicht akzeptieren und hat Klage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Am Verwaltungsgericht Göttingen laufen dazu zwei Verfahren, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet. Die Zentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbunds (GBV) - ein Zusammenschluss nord- und ostdeutscher Bibliotheken - kündigte der Bibliothek des Konservatismus zum Jahresende.
Sie ist nach eigenen Angaben eine Spezial- und Forschungsbibliothek mit derzeit rund 35.000 Titeln von konservativen Philosophen, Politikern, Literaten, Künstlern und Publizisten. Die Bibliothek des Konservatismus wird mit dem neurechten Milieu in Verbindung gebracht. Auf dpa-Anfrage äußerte sie sich zunächst nicht.
Kündigung aus politischen Gründen?
Der Verbund distanziert sich auf Anfrage. "Die Bibliothek des Konservatismus war und ist zu keiner Zeit Mitglied des Gemeinsamen Bibliotheksverbunds", betonte eine Sprecherin. Die Einrichtung nutze bisher nur einen Service mit Zugang zu einem Online-Katalog. Die Verbundzentrale - ein niedersächsischer Landesbetrieb mit Sitz in Göttingen - habe diesen Vertrag zum Jahresende ordentlich gekündigt. "Die Kündigung erfolgte auf einstimmigen Beschluss", heißt es. Zu den Gründen äußerte sich der Verbund nicht.
Die Kündigung sei nicht begründet worden, bestätigte auch der Gerichtssprecher. Aus Sicht der Beklagten sei das gar nicht nötig, weil die Nutzung privatrechtlich ist. Die Bibliothek des Konservatismus sieht das laut Gericht anders: Es handele sich um eine öffentlich-rechtliche Organisation, die nicht frei darüber befinden könne, wen sie aufnehme und wen nicht.
Nach Medienberichten vermutet die Bibliothek des Konservatismus politische Beweggründe. Die Einrichtung sei dem Verbund zu rechts, lautet der Vorwurf. Die Kündigung sei ein "Versuch, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in Deutschland einzuschränken", heißt es in einem Statement der Bibliothek online.
Das Verwaltungsgericht soll nun in einem Eilverfahren klären, ob die Bibliothek den Zugang zum Katalog verliert. Im Hauptverfahren soll dann entschieden werden, ob die Kündigung rechtens ist.