Zünglein an der Waage
BSW erhebt Bedenken gegen Polizeigesetze der Länder

Was darf, was soll die Polizei? In Thüringen, Sachsen und Brandenburg stehen Reformen der Polizeigesetze an. (Symbolbild) Foto:
Was darf, was soll die Polizei? In Thüringen, Sachsen und Brandenburg stehen Reformen der Polizeigesetze an. (Symbolbild) Foto
© Bodo Schackow/dpa

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In Thüringen, Sachsen und Brandenburg werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden gerade reformiert. Teils könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht entscheidend sein. Doch es stellt Bedingungen.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht erhebt Bedenken gegen die anstehenden Reformen der Polizeigesetze in Thüringen, Sachsen und Brandenburg und stellt Bedingungen für eine Zustimmung. Das könnte wegen schwieriger Mehrheitsverhältnisse vor allem in Thüringen und Sachsen von Bedeutung sein.

"Die vorliegenden Entwürfe bündeln Befugnisse, die weit über den Schutz vor konkreten Gefahren hinausgehen und gerade in ihrem Zusammenwirken weitgehend unbemerkt Überwachungsansätze etablieren", heißt es in einem BSW-Positionspapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

Bedenken hat die Partei gegen KI-gestützte automatisierte Datenanalyse, Videoüberwachung mit automatisierter Auswertung, automatisierte Verhaltensanalyse, erweiterte Kommunikations- und Onlineüberwachung zur Gefahrenabwehr und die verdeckte automatisierte Erfassung von Kennzeichen.

BSW stellt sich gegen "anlasslose Massenüberwachung"

"Diese Befugnisse treffen jeden: Menschen, die im Netz Stellung beziehen oder mit Freunden chatten, sich in Innenstädten aufhalten, Verkehrsmittel nutzen, demonstrieren, reisen oder Veranstaltungen besuchen", warnt das BSW.

Für eine Zustimmung zu den Reformen stellt es sechs Bedingungen: keine "anlasslose Massenüberwachung"; Eingriffsschwelle nur bei "konkreter Gefahr"; neue Befugnisse nur mit Kontrollmechanismen; keine unnötige Datensammlung auf Vorrat; Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten; und keine Einführung der Software Palantir.

Bisher keine Mehrheit für Thüringer Gesetz in Sicht 

In Thüringen regiert das BSW mit CDU und SPD in einer Koalition, die im Landtag nur die Hälfte der Sitze hält. Das Polizeigesetz, das von Innenminister Georg Maier (SPD) im Februar dem Landtag vorgelegt wurde, ist ein Streitthema. Korrekturbedarf signalisierte bereits die BSW-Landtagsfraktion. Ziel müsse ein Gesetz sein, das Sicherheit mit Freiheit verbinde. Sicherheit dürfe "nicht um den Preis immer weitergehender Grundrechtseingriffe erkauft werden", erklärte der BSW-Abgeordnete Sven Küntzel im Parlament in Erfurt. 

Für eine Verabschiedung im Landtag ist die Thüringer Brombeer-Koalition auch auf Unterstützung der Opposition angewiesen – in der Regel sorgte die Linke in der Vergangenheit für eine Mehrheit im Parlament. Doch die Linke-Fraktion lehnt zentrale Punkte der geplanten Polizeireform ab, ebenso wie die AfD-Fraktion. Die Linke sieht in Maiers Gesetzentwurf einen massiven Grundrechteeingriff, den sie nicht unterstützen werde. 

Sachsens Minderheitsregierung könnte BSW-Stimmen brauchen

In Sachsen regiert Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mit einer Minderheitsregierung und könnte auch auf Stimmen des BSW angewiesen sein. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte Sachsens Polizeigesetz Anfang vergangenen Jahres in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Daher muss es überarbeitet werden. 35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten ein Normenkontrollverfahren beantragt. 

Bis Ende Juni muss das Gesetz neu geregelt sein; im Februar hatte das Kabinett dafür einen Entwurf vorgelegt. Gegen zentrale Punkte haben Linke und Grüne im Landtag bereits Bedenken geäußert – insbesondere in Bezug auf den Einsatz künstlicher Intelligenz. Die Grünen hatten ihrerseits einen Gegenentwurf vorgelegt.

In Brandenburg ist das BSW nicht mehr in der Regierungskoalition, aber noch im Landtag. Die Brandenburger Landesregierung will laut Innenminister Jan Redmann (CDU) noch in diesem Jahr das Polizeigesetz neu fassen. Geplant sind Onlinedurchsuchungen, Videoüberwachung in besonders gefährdeten Bereichen, elektronische Kommunikationsüberwachung von Gefährdern und der erweiterte Einsatz von Bodycams – kleinen Körperkameras. Der Landtag hat bereits eine Änderung beschlossen, mit der Drohnen besser abgewehrt werden sollen.

dpa