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Urteil: Gastronomin muss 600.000 Euro an Coronahilfen zurückzahlen

Eine Unternehmerin aus Hessen muss wegen zu hoher Einnahmen in der Pandemie einem Urteil zufolge rund 600.000 Euro an staatlichen Corona-Notfallhilfen zurückzahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Gastronomin angestrengten Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Gießen. Eine "Überkompensation" durch staatliche Hilfsgelder sei nicht vorgesehen. (Az.: 4 K 4209/24.GI)