Torjäger Edin Dzeko vom FC Schalke 04 wird nun doch nur für ein Spiel gesperrt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat dem Einspruch des Zweitliga-Spitzenreiters gegen die Zwei-Spiele-Sperre stattgegeben und änderte die Strafe auf ein Spiel Sperre plus 20.000 Euro Geldstrafe ab. Somit muss der bosnische Nationalspieler nur im Spitzenspiel am Samstag (20.30 Uhr/Nitro und Sky) beim SV Darmstadt 98 pausieren und darf im darauffolgenden Heimspiel gegen den Karlsruher SC wieder mitspielen.
Dzeko hatte beim 2:2 gegen Hannover 96 seinen Gegenspieler Husseyn Chakroun mit dem hohen Fuß am Arm vor dem Oberkörper getroffen. Dafür sah er wegen rohen Spiels die Rote Karte und wurde im Einzelrichterverfahren zu einer Sperre von zwei Partien verurteilt. Schalke legte Einspruch ein.
Nach Ansicht des Vereins habe Dzeko kein Foul begangen, das die Gesundheit des Gegenspielers rücksichtslos gefährdete, wie es der DFB in seinem Einzelrichterurteil darstellte. Es folgte eine mündliche Verhandlung des Sportgerichts unter dem Vorsitz von Stephan Oberholz am DFB-Campus.
"Nehmen lediglich ein unsportliches Verhalten an"
Zur Urteilsbegründung sagte Oberholz laut Verbandsmitteilung: "Wir gehen nach der Beweisaufnahme von einem Sonderfall aus, der von den üblichen Formen des rohen Spiels abweicht." Man habe die Frage beantworten müssen, ob rücksichtsloses Verhalten vorliege. "Für das Gericht ist das Verhalten des Spielers unbeholfen, ungelenk und unglücklich, seine Handlung hatte auch keine hohe Intensität, der Gegenspieler wurde lediglich am Unterarm getroffen, sodass wir lediglich ein unsportliches Verhalten annehmen und die Strafe dementsprechend reduzieren konnten."