Landgericht
Todesdrohung mit Machete: Lange Haft für Vergewaltigungen

Das Landgericht hat einen 35-Jährigen unter anderem wegen zweifacher Vergewaltigung schuldig gesprochen. (Symbolbild) Foto: Fabi
Das Landgericht hat einen 35-Jährigen unter anderem wegen zweifacher Vergewaltigung schuldig gesprochen. (Symbolbild) Foto
© Fabian Strauch/dpa
Er drohte mit dem Tod, erniedrigte seine Opfer - und zeigte keine Reue: Ein Gericht hat einen 35-Jähriger zu langer Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Er sei hochgefährlich, so die Richter.

Er drohte mit einer Machete, würgte, fesselte und raubte Geld: Wegen der brutalen Vergewaltigung zweier Frauen ist ein 35-Jähriger aus Münster zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Weil das Landgericht den Angeklagten für hochgefährlich hält, ordnete es zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. 

Der Angeklagte hatte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im vergangenen Sommer einen Thai-Massagesalon in Münster aufgesucht und der Mitarbeiterin dort mit zwei Messern und einer 40 Zentimeter langen Machete mit dem Tod gedroht. Danach hatte er sie gewürgt und auf ihrer Massagebank vergewaltigt. Nach der Tat hatte er angekündigt, er wolle jetzt ein Mal pro Woche kommen, denn sie sei jetzt seine Freundin.

Weitere brutale Vergewaltigung 

Einen Monat später hatte der aus Polen stammende Mann laut Gerichtsurteil eine Prostituierte in ihrem Studio in Münster brutal vergewaltigt. Die Frau hatte ihm noch Geld geboten, wenn er sie verschone. Darauf hatte der Mann sich aber nicht eingelassen. Nach der Tat hatte er ihr Geld gestohlen und die Frau mit einem Klebeband gefesselt, an einer Heizung festgebunden und sie in ihrer Wohnung eingeschlossen. 

Zum Schutz der vergewaltigten Frauen hatte das Gericht an mehreren Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. "Wir müssen uns alles anhören, aber wir müssen nicht alles glauben", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung und brachte damit zum Ausdruck, dass mehrere Aussagen des Mannes absurd und unglaubwürdig gewesen seien. Statt seine Taten einzugestehen, habe er versucht, die Schuld auf seine Opfer zu schieben.

Gericht hält Angeklagten für gefährlich für die Allgemeinheit

Der Mann nahm das Urteil äußerlich völlig unbewegt und mit starrem Blick entgegen. Er war im vergangenen Oktober festgenommen worden. 

Bei einer späteren Wohnungsdurchsuchung hatten die Ermittler auf seinem Laptop zwei Videos gefunden, auf denen Enthauptungen durch Mitglieder des sogenannten Islamischen Staats zu sehen waren. Der Angeklagte hatte im Prozess angegeben, er sei vor sieben Jahren zum Islam konvertiert, mit der Terrormiliz IS habe er aber nichts zu tun. 

Die Gewaltvideos habe er später, versehen mit eigenen Kommentaren, ins Netz stellen wollen. Er sei aber kein Anhänger des IS. Auch das Gericht konnte ihm keine Verbindung zu der Terrororganisation nachweisen. 

Die Staatsanwältin hatte in ihrem nicht öffentlichen Plädoyer zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Am Ende kamen auch die Richter zu dem Schluss, dass der Mann gefährlich für die Allgemeinheit sei. Er habe keinerlei Empathie, sehe überall Bedrohungen und wolle sich selbst erhöhen, indem er andere erniedrigen und bestrafen wolle.

dpa