Bestattungen Asche unterm Apfelbaum - neues Gesetz tritt in Kraft

Flussbestattungen sind mit dem neuen Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz künftig möglich. Foto: Harald Tittel/dpa
Flussbestattungen sind mit dem neuen Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz künftig möglich. Foto
© Harald Tittel/dpa
Nach dem Tod die Asche unterm Apfelbaum verstreuen, zum Diamanten machen oder in der Urne im Wohnzimmer aufbewahren: All das ist von Samstag an in Rheinland-Pfalz möglich.

Fluss- oder Tuchbestattungen und Verabschiedungen am offenen Sarg: Das liberalste Bestattungsgesetz in Deutschland tritt an diesem Samstag in Rheinland-Pfalz in Kraft. Die Asche darf auch unter dem Apfelbaum im Garten verstreut, zu einem Erinnerungsschmuckstück weiterverarbeitet oder in der Urne zu Hause aufbewahrt werden. 

"Nach über 42 Jahren hat das Land einen neuen Rahmen geschaffen, der individuelle Vorstellungen und Wünsche der Menschen im Land mit einem würdevollen Abschiednehmen in Einklang bringt", sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) in Mainz. Ab Samstag gelte das Gesetz. "Und dann können diese Wünsche auch umgesetzt werden."

Hoch: Tradition der Friedhofskultur bleibt erhalten

"Wer keine neue Bestattungsform für sich wählt oder dieses nicht im Vorfeld schriftlich erklärt, der kann wie bisher auch in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden", betonte Hoch. "Wir erhalten so die Tradition und Friedhofskultur und ermöglichen gleichzeitig neue Räume für eine individuelle Form der Bestattung." 

Für die Flussbestattungen und manche andere neue Möglichkeit braucht es besondere Genehmigungen. Diese könnten von Samstag an beantragt werden, zunächst seien dies noch Einzelfallentscheidungen. 

Damit das Verfahren vereinfacht wird, benötigte Genehmigungen leichter zu bekommen sind und keine unnötige Bürokratie aufgebaut wird, werde derzeit noch an der Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz gearbeitet. Darin werde etwa geregelt, an welcher Stelle im Gewässer eine Flussbestattung erfolgen kann oder an welchen besonderen Plätzen Asche ausgebracht werden darf. 

Sternenkinder dürfen beerdigt werden 

Mit der Gesetzesnovelle werde außerdem geregelt, dass Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen, auf dem schweren Weg des Abschiednehmens unterstützt werden, sagte Hoch. Bisher wurden Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 Gramm geboren werden, noch als Fehlgeburten betrachtet. Mit der Reform werden diese Kinder zukünftig als "Sternenkinder" bezeichnet. 

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Damit erhielten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder auch würdevoll zu beerdigen, und sie bekämen die Unterstützung, die sie in ihrem Trauerprozess brauchten, sagte der Minister. Sternenkinder dürften im Falle des gleichzeitigen oder zeitnahen Versterbens eines Elternteils, beispielsweise bei einem Unfall oder einem medizinischen Notfall, jetzt auch gemeinsam mit dem verstorbenen Elternteil in einem Grab beerdigen werden. "Dies trägt dazu bei, Eltern einen Raum für Trauer und Erinnerung zu geben."

dpa