Eine Art Wasserampel soll künftig Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer über den Wasserverbrauch vor Ort und mögliche Knappheiten informieren. Das ist Teil eines neuen Landeswassergesetzes, das der Landtag in Mainz mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der Fraktion der AfD bei Ablehnung der Unionsfraktion beschlossen hat.
Über solche Ampeln informieren sollen die jeweiligen Träger der öffentlichen Wasserversorgung in einem Versorgungsgebiet. Dabei soll unter anderem der aktuelle Wasserverbrauch ins Verhältnis zum durchschnittlichen Verbrauch gesetzt werden. Der Gedanke dahinter ist, dass die Bevölkerung dann ihr Nutzungsverhalten ändern kann. Wie vor Ort genau informiert wird, bleibt den jeweils Verantwortlichen überlassen.
Schutz vor Hochwasser und Starkregen nach Ahrflut
Die Novelle soll in Folge der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal auch einen besseren Schutz vor Hochwasser und Starkregen bringen. Künftig soll beispielsweise auf einem fünf Meter breiten Streifen um alle Gewässer nicht mehr gebaut oder irgendetwas abgelegt werden, auch nicht vorübergehend.
Ziel ist unter anderem, sogenannte Verklausungen zu verhindern. Diese hatten vor vier Jahren an der Ahr wesentlich zu der Katastrophe beigetragen. Ganze Wohnwagen und Häuserteile stauten sich vor allem an Brücken, das Wasser stieg deutlich höher, Brücken barsten, es entstanden Schwall-Wellen.
Termine Landtag