Was dürfen Beamte?
Innenausschuss debattiert über Sonderurlaube für Beamte

Der Innenausschuss des Landtags hat sich auf Antrag der CDU mit dem Thema Sonderurlaub für Landesbeamte befasst. (Archivbild) Fo
Der Innenausschuss des Landtags hat sich auf Antrag der CDU mit dem Thema Sonderurlaub für Landesbeamte befasst. (Archivbild) Foto
© Andreas Arnold/dpa
Ministerpräsident Schweitzer und sein Herausforderer Schnieder verzichten im Landtagswahlkampf bisher auf gegenseitige Attacken. Im Innenausschuss geht es kurz vor der Wahl angriffslustiger zu.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat die Vorwürfe der CDU-Opposition zum Sonderurlaub einer Landesbeamtin zurückgewiesen. Beamte dürften Parteimitglied sein und privat auch Wahlkampf machen – die klare Trennung zwischen politischem Engagement und dienstlichen Angelegenheiten werde am besten durch Beurlaubung gelöst, sagte der Jurist im Innenausschuss des Landtags in Mainz. Für das Land entstehe kein Schaden. 

Konkret geht es um eine Beamtin aus dem Innenministerium, die seit Ende 2024 beurlaubt ist. In dieser Zeit ist sie für den SPD-Wahlkampf für die Landtagswahl zuständig. Die Frage des Steuerzahlerbunds, ob er auch Beamte für den Wahlkampf anderer Parteien beurlaubt hätte, beantwortete Ebling mit "Ja".

CDU sieht Probleme mit der Neutralitätspflicht 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Marcus Klein, sieht in dem konkreten Fall Probleme mit der Neutralitätspflicht der Beamtin nach ihrer Rückkehr. Bekannt ist die Personalie schon seit dem Wechsel der Beamtin. Die CDU hatte dazu die Sondersitzung rund eineinhalb Wochen vor der Landtagswahl am 22. März einberufen. 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Martin Haller, wies darauf hin, dass die CDU im Bund völlig zu Recht vergleichbar mit Sonderurlauben verfahre. Er nannte unter anderem den Büroleiter von Bundeskanzler Friedrich Merz als Beispiel. 

Renommierter Verfassungsrechtler hält die Praxis für rechtmäßig

Juristen bewerten den Sonderurlaub unterschiedlich. Professor Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer hält die Praxis für rechtmäßig. "Sonderurlaub soll die Durchlässigkeit zwischen Staatsdienst und Gesellschaft verbessern", sagte der Verfassungsrechtler der Deutschen Presse-Agentur. Dazu zähle nicht nur die Wirtschaft, sondern auch politische Parteien, die an der Willensbildung des Volkes in der Demokratie mitwirken sollten. 

Ein Problem mit Blick auf Artikel 21 des Grundgesetzes und die Neutralitätspflicht der Regierung bestünden nach Einschätzung Wielands nur, "wenn Sonderurlaub für die Tätigkeit in einer Oppositionspartei nach anderen Kriterien gewährt würde als für die Tätigkeit in einer Regierungspartei". "Da die Partei den Versorgungszuschlag zahlt, finanziert sie die Pension der Beamtin mit. Die Partei wird nicht subventioniert."

Juristen sind unterschiedlicher Auffassung

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlands dagegen bewertet den Sonderurlaub als "ganz eindeutig rechtswidrig". Er sieht einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Und: "Die Beurlaubung eines Beamten zur Organisation des Wahlkampfes einer politischen Partei ist bei objektiver Betrachtung weder ein gewichtiger noch ein schutzwürdiger Belang" und könne daher kein wichtiger Grund nach der Urlaubsverordnung des Landes sein. 

CDU-Spitzenkandidat Schnieder will die Praxis beenden

CDU-Spitzenkandidat Gordon Schnieder versprach, er werde die Praxis des Sonderurlaubs beenden, wenn er die Wahl am 22. März gewinne und Ministerpräsident werde. "Sonderurlaub für den Wahlkampf einer Partei ist nicht nur unangemessen, sondern untergräbt auch das Vertrauen in unseren Staat", sagte er laut Mitteilung. 

AfD-Spitzenkandidat Jan Bollinger kündigte im Innenausschuss an, zum Thema Sonderurlaube von Beamten und Staatssekretären der SPD-geführten Regierungen nach der Landtagswahl einen Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen. Abgeordnete von FDP und Grüne äußerten sich in der Sitzung nicht zu dem Thema.

dpa