
Italien
Die Italiener müssen mindestens 20 Jahre lang gearbeitet haben, damit sie mit 67 Jahren ihren Ruhestand antreten können. Allerdings können sie mit 63 in den Vorruhestand gehen. Dann steht ihnen die Vorruhestandsbeihilfe zu. Das gilt vor allem für Bürger, die mindestens 36 Jahre lang in einem "beschwerlichen" Beruf tätig waren.
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